Private Schulden anmahnen nach Teilzahlung

21. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Private Schulden anmahnen nach Teilzahlung

Hallo Forum,

ich habe mich angemeldet weil ich viele Beiträge gelesen habe in denen dem Fragesteller schnell und gut geholfen wurde. Leider konnte ich keine genaue Antwort auf meine Frage finden und deshalb benötige ich eure Hilfe.

Zum Problem: Ich habe in dem letzten halben Jahr mit einem "Freund" in einer Wohngemeinschaft gewohnt. Dieser stand nicht im Mietvertrag und konnte ein paar Monate wegen Arbeitslosigkeit keine Miete an mich zahlen. Ich konnte diese auch nicht vorstrecken und stehe jetzt bei meinem ehemaligen Vermieter in der Kreide.

Mit meinem Mitbewohner habe ich eine Schuldanerkenntnis ausgefüllt, in welchem er mir mit Unterschrift bestätigt hat, dass er mir 1.900,-€ schuldet.
In der Zwischenzeit hat er mir einmalig 700,-€ in bar gegeben. Die Schuldanerkenntnis ist vom 08.09.2010, die erste Zahlung erfolgte ca. eine Woche später. Seitdem ist nichts mehr passiert und er meldet sich nicht, bzw. geht nicht ans Telefon wenn ich anrufe. Nun möchte ich die Restschuld über ein Mahnverfahren bekommen. Da die Restschuld nur noch 1.200,-€ beträgt, weiss ich nicht ob meine Schuldanerkenntnis über 1.900,-€ vor Gericht ausreicht oder ob ich Ihm eine Quittung zusenden sollte? Ich würde Ihm gerne eine Mahnung zukommen lassen, damit ich im nächsten Schritt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten kann.
Wie formuliere ich nun diese Mahnung und mit welchem Betrag?

Mit freundlichem Gruß ans Forum

Sebastian


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

anzumahnen ist natürlich der Betrag von 1200 Euro. Und über eine Gerichtsverhandlung brauchen Sie noch nicht nachdenken: Gerichtliche Mahnbescheide werden völlig ungeprüft erlassen. Eine Gerichtsverhandlung gäbe es nur dann, wenn er dem MB widerspricht und Sie ihn dann verklagen.
Ihnen ist aber schon klar, daß Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Ihr Geld kosten und der ehem. Freund recht wohlhabend sein, müßte, damit man bei ihm was vollstrecken könnte? Googeln Sie mal das Wort "Pfändungsfreigrenze" - liegt er drunter, ist nur schwer was zu holen.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sebastian84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für den Tip,

ich denke allerdings stehen die Kosten in keiner Relation zu den Schulden. Darüberhinaus verfügt er momentan über ein geschätztes Nettoeinkommen von ca. 1.400€ und wohnt bei seinen Eltern, keine Kinder etc.

Da sollten meine Chancen doch nicht so schlecht stehen?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

tja, wenn Sie dann noch den AG kennen oder wissen, bei welcher Bank der "Freund" ein Konto hat, sehe ich da gute Chancen. Falls dem "Freund" das auch klar ist, zahlt er ja dann vielleicht auch nach Erhalt des MB - Lohnpfändung beim AG ist für den Betroffenen recht peinlich...

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sebastian84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, so in etwa hab ich mir das auch gedacht. Mir ist beides bekannt und da dieser "Freund" mich versucht zu hintergehen, ist mir das jetzt auch egal mit seinem AG etc. Er hätte sich ja melden können oder antworten können...

Also besten Dank erstmal.

Schönen Gruß

Sebastian

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