Privatinsolvenz und Einkommenssteuervorauszahlung

26. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
wire
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz und Einkommenssteuervorauszahlung

Hallo Zusammen,

hätte gerne mal ein paar Meinungen zu folgender Situation:

Ich befinde mich seit 03/2004 in Privatinsolvenz. Leider befinde ich mich immer noch in der Verwertungsphase, da sich eine Bank das Sonderverwertungsrecht für eine Eigentumswohnung eingeräumt hat und nun die ETW auch durch Zwangsversteigerung nicht los wird :(
Lt. meinem Insolvenzverwalter muß ich solange in der Verwertungsphase bleiben bis auch wirklich alles verwertet ist.

Naja, jedenfalls habe ich in der Vergangenheit immer eine Einkommenssteuerrückerstattung vom Finanzamt bekommen, welche auch immer brav an meinen Verwalter gegangen ist. So auch im letzten Jahr für 2007.
Jetzt hat aber das Finanzamt beschlossen, dass ich für September - Dezember 2007 eine Einkommenssteuervorauszahlung von 278 € hätte zahlen sollen. Dies hatte mein Verwalter aber übersehen und auch nicht an mich weitergeleitet. Mittlerweile liegt wohl eine Vollstreckungsankündigung beim Verwalter vor, worauf Ihm sein Versäumniss aufgefallen ist und er hatt sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt und zumindest die Sache mit der Vollstreckung und den Säumnisszuschlägen beim FA aus der Welt geschafft und alles auf seine Kappe genommen.
Nur das FA möchte natürlich noch die 278 € haben. Wer muß die Zahlen? Ich von meinem Überbleibsel nach Pfändung (Selbstbehalt oder wie das heißt), oder geht das aus der verwalteten Masse ? (die Steuererstattungen gehen ja auch in die Masse)

Danke & viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn die Steuerklärung für das Jahr 2007 bereits erstellt ist, müsste sich die Vorausszahlung für Sept. - Dez. 2007 ja eigentlich erledigt haben. Sollte bereits ein entsprechender Einkommenssteuerbescheid vorliegen und daraus würde sich eine Nachzahlung ergeben, dann müsste dieser Nachzahlungsbetrag aufgeteilt werden und zwar im Verhältnis des pfändbaren Einkommens, das an den Treuhänder/Insolvenzverwalter gegangen ist zu dem pfändungsfreien Einkommen.

Im Hinblick auf die Steuervorauszahlung würde ich die Ansicht vertreten, dass diese vom Schuldner zu leisten ist. Nach § 850 e ZPO werden ihm ja die steuerrechtlichen Abzüge als unpfändbar belassen. Dann muss er sie aber auch wirklich abführen.

Ich habe momentan das Gefühl, dass das FA auch nicht so ganz weiß, wie es das alles handhaben soll. Es scheint so, dass nach Streichung bzw. Verkürzung der Pendlerpauschale es in sehr vielen Fällen dazu kommt, dass der Abzug vom Lohn nicht mehr aussreicht um die Steuern zu decken. Ich merke das insbesondere bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt sind und die Verteilung III/V haben.

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