Privatkreditvertrag-Schuldner zahlt nicht mehr

28. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Brigitte Weiss
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Privatkreditvertrag-Schuldner zahlt nicht mehr

Guten Tag,
in 2005 lieh ich meinem Ex-Freund in einer finanziellen Not ca. 12.000€, welches er mit einem Zinssatz von 3,1% (damaliger Zinssatz für Tagesgeld) bis Ende 2005 vollständig zurückgezahlt haben sollte.
Im Jan 2006 schrieb er mir, dass er privaten Konkurs anmelden musste, sagte mir aber schriftlich zu, dass er mir das Geld in monatlichen raten über den nicht pfändbaren Anteil (Fahrgeld ca. 200 €) zurückzahlen würde. Leider ließ ich mich darauf ein. In den nächsten Jahren folgten die Zahlungen immer wieder einige Monate gut, dass wieder gar nicht, dann wieder kleckerweise und nun bekomme ich seit ca. 1 Jahr gar kein Geld mehr. Begründung: Er erwarte demnächst eine große Summe und dann bekäme ich alles in einer Summe. ich bestehe weiterhin auf raten aber ohne Erfolg. Ich bekomme noch ca. 5000€. Nun habe ich Geduld und Glauben verloren.
Wie kann ich diese unangenehme Angelegenheit, die mich sehr belastet schnellst möglich bereinigen?
Über Tipps und Erfahrungen freue ich mich sehr und sage schon einmal herzlichen Dank!
Es grüßt Brigitte Weiss aus Hamburg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
wenn es so richtig ist, das dein Ex private Insolvenz angemeldet hat (www.insolvenzbekanntmachungen.de) hätte er gar keine Zahlungen mehr an dich leisten dürfen! Dadurch, das er diverse Beträge an dich gezahlt hat, hat er seine Restschuldbefreiung riskiert! Denn diese hätte er ausschließlich an den Treuhänder zugunsten aller Gläubiger leisten dürfen!
Aber so lange kein Gläubiger die Versagung der RSB auf Grund dessen Beantragt wird ihm die RSB erteilt.
Das heist dann auch im Umkehrschluß für dich, du bekommst keinen Cent mehr! Mit der RSB sind auch seine Schulden dir gegenüber erledigt. Da du offensichtlich nicht zur Tabelle angemeldet bist, findet auch keine Ausschüttung an dich statt. Auch kannst du keinen Antrag auf Versagung stellen, die Frist zur Anmeldung zur Tabelle ist verstrichen.
Du wirst dann also auf dem Rest sitzen bleiben und nur hoffen können, das dein EX dir noch was zahlt. Einen Anspruch hast du nicht mehr!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Brigitte Weiss
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank, Unsterblich, für die ausführliche Antwort!
Wenn ich deinen Kommentar richtig verstanden habe, würde ein Mahnbescheid von mir ebenso wie eine Zwangsvollstreckung bei Gericht gar nicht zugelassen werden, weil ich mein Anrecht, die Schulden oder wenigstens einen Teil davon im Rahmen des Insovenzverfahrens von ihm zurück zu erhalten, bereits verloren habe. Entsprechend würde sein Anwalt auch nur müde mit der Schulter zucken, wenn ich mich jetzt an ihn wenden würde. Nach dem, was du schreibst, vermute ich, dass weitere schriftliche Beteuerungen in den letzten Jahren von ihm, ich bekäme das Geld in jedem Fall zurück, ihn nicht rechtlich binden, oder?

Nur wenn ein außenstehender Gläubiger davon erfährt, dass mein Ex nebenbei vom seinem unpfändbaren Einkommen eine weitere Gläubigerin bezahlt hat, könnte es für ihn ungemütlich werden, weil er dann seine RSB verliert.
Rein theoretisch: Wenn ein solcher Gläubiger die Versagung beantragte, würde dann auch mein Privat Kreditvertrag wieder seine Gültigkeit erlangen?
Nochmal herzlichen dank im Voraus für die Mühe!
Brigitte Weiss

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Brigitte Weiss
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank, Unsterblich, für die ausführliche Antwort!
Wenn ich deinen Kommentar richtig verstanden habe, würde ein Mahnbescheid von mir ebenso wie eine Zwangsvollstreckung bei Gericht gar nicht zugelassen werden, weil ich mein Anrecht, die Schulden oder wenigstens einen Teil davon im Rahmen des Insovenzverfahrens von ihm zurück zu erhalten, bereits verloren habe. Entsprechend würde sein Anwalt auch nur müde mit der Schulter zucken, wenn ich mich jetzt an ihn wenden würde. Nach dem, was du schreibst, vermute ich, dass weitere schriftliche Beteuerungen in den letzten Jahren von ihm, ich bekäme das Geld in jedem Fall zurück, ihn nicht rechtlich binden, oder?

Nur wenn ein außenstehender Gläubiger davon erfährt, dass mein Ex nebenbei vom seinem unpfändbaren Einkommen eine weitere Gläubigerin bezahlt hat, könnte es für ihn ungemütlich werden, weil er dann seine RSB verliert.
Rein theoretisch: Wenn ein solcher Gläubiger die Versagung beantragte, würde dann auch mein Privat Kreditvertrag wieder seine Gültigkeit erlangen?
Nochmal herzlichen dank im Voraus für die Mühe!
Brigitte Weiss

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
meine Antwort verspätet - ja genau! Während der Insolvenz/Wohlverhaltensperiode (6 Jahre) kannst du nichts machen! Wird die RSB erteilt sind die Schulden auch dir gegenüber erledigt! MB/VB werden abgewiesen, die Beteuerungen sinnlos!
Richtig! Hat dein EX in dieser Zeit Zahlungen an dich geleistet, kann ein Gläubiger die Versagung der RSB beantragen! Zwar kann ich dem Inso-Gericht hier nicht vorweg greifen aber dies ist eindeutig gesetzlich geregelt! Dein Ex hat (wenn auch im guten Glauben) gegen seine Auflagen verstoßen!
Richtig! Dein Ex hat gegen die Auflagen verstoßen, auf Antrag wird ihm die Restschuldbefreiung verwährt und sowohl deine Forderungen und auch andere können nach wie vor Vollstreckt werden...
Dies ist eine gute Ausgangsbasis, das du dein Geld wieder bekommst! Dein Ex wird sich überlegen müssen, was er will!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Brigitte Weiss
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Morgen Unsterblich,
nochmals herzlichen Dank für Ihre Mühe und Antwort!
Unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de habe ich ihn nicht finden können, jedoch musste ich die mögliche Gerichte und Daten auch raten. Als erstes werde ich herausfinden, ob seine Geschichte mit der Insolvenz wirklich stimmt und die dazu nötigen Angaben von ihm erfragen und es erneut überprüfen.
Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, wer die anderen Gläubiger sind?
Es grüßt Brigitte Weiss


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Da sind noch einige Unklarheiten. Einmal, wie schon festgestellt, ob das mit der Inso wirklich zutreffend ist. Das zweite ist, dass er die Forderung von Dir angemeldet haben muss. Denn nicht angemeldete Forderungen sind auch nicht im Inso-Verfahren. Außerdem, selbst wenn die Forderung angemeldet worden wäre, dann hättest Du da eine "offizielle" Nachricht bekommen. Zuvor hätte sich der Freund mit Dir um einen Vergleich bemühen müssen.

Da stimmt vieles nicht. Pass auf, dass die Forderung nicht verjährt.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Dein Ex hat (wenn auch im guten Glauben) gegen seine Auflagen verstoßen!

Wie wäre es wenn er die Zahlungen aus dem geschützten Einkommen bestritten hat? Damit kann er ja belibig verfahren?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Brigitte Weiss
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Morgen,
ja, ich nahm bisher an, dass es ein "geschütztes" Einkommen gibt, in diesem Fall sein Fahrgeld. Daraus hat er zeitweise zurückgezahlt, wenn gleich zwei etwas größere Raten darin waren, deren Herkunft ich nicht kenne. Aber für Fahrgeld erschien es mir etwas zu viel. Sollte er behaupten, die Rückzahlungen seinen aus dem nichtpfändbaren Anteil genommen worden, ist dies dann kein Verstoß gegen die Auflagen zur RSB?
Es grüßt und dankt Brigitte Weiss

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Wenn er ihre Forderung nicht angemeldet hat, befreit ihn seine Privatinsolvenz auch nicht davon, oder?

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