RWE droht mit Stromsperre, was tun?

22. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Snowy01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
RWE droht mit Stromsperre, was tun?

Ich habe bei der RWE einen Rückstand von etwa 240, 00 Euro.
Vor einiger Zeit habe ich einen Brief geschrieben und um Ratenzahlung gebeten, aber nichts zurückbekommen.
Nun war ich eine Woche nicht zuhause, Krankenhausaufenthalt, und finde in meinem Briefkasten die Androhung der Sperrung.
Das Merkwürdige, der Mitarbeiter der RWE war wohl hier und hat mich nicht angetroffen und dann einen Zettel zurück gelassen, mit der Aufforderung bis zum 15.11 zu zahlen, ansonsten würde der Storm abgestellt.Das ist nun eine Woche her. Gestern bin ich aus dem Krankenhaus entlassen worden und fand den Zettel. Ich kann 100 Euro zahlen, mit dem Rest muss ich bis zum nächsten ersten warten. Werde ich so eine Stromsperre abwenden können?
Danke!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Gehen Sie persönlich zu Ihrem Stromanbieter und vereinbaren Sie
Ratenzahlung.
Nehmen Sie möglichst eine Anzahlung mit.
Das wird Ihren Gläubiger gnädig stimmen.

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
umgehend mit dem Call-Center in Verbindung setzen. Vielleicht lässt sich noch was machen.
Falls nicht, ist in diesem Fall ist das RWE zur Sperre berechtigt, bis die rückständigen Kosten beglichen sind. Was im übrigen nicht umsonst ist...

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#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Gehen Sie persönlich zu Ihrem Stromanbieter und vereinbaren Sie
Ratenzahlung.
Nehmen Sie möglichst eine Anzahlung mit.


Würde ich auch vorschlagen. 100 Euro wäre bestimmt bereits eine gute und zielführende und hilfreiche Anzahlung...

Alles Gute!
LG
Morgause


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#4
 Von 
guest-12309.10.2012 15:08:23
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 32x hilfreich)

Bei einen Rückstand von 240 € und eine Anzahlung von die von 100 € wird sich RWE darauf einlassen. Aber bloß nicht abwarten, Tee trinken und nichts tun. Den Kontakt suchen und möglichst persönlich dort erscheinen. Bei so einen Betrag ist die RWE recht kulant. Viel erfolg

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 689x hilfreich)

Das ist alles nur halb richtig, eine Sperre nur wegen eines Betrages i.H. von 240 Euro ist m.E. nicht gerechtfertigt.

Es sollte versucht werden erstmal per einstweiliger Verfügung der Zutritt zum Haus/Kasten verwehrt zu werden, und zeitgleich versucht werden sich auf eine Ratenzahlung zu einigen. Zur Sicherheit sollte dann eine Schutzschrift aufgesetzt und ebenfalls beim AG abgegeben werden um die RWE daran zu erinnern etwaige Widersprüche gegen die einstweilige Verfügung via gerichtlichen Verfahren (Anhörung) zu stellen und nicht schriftlich zuzulassen.

Am besten mal einfach bei den verbraucherzentralen nach Vorlagen suchen in dieser Sache.
Hier greift das Gesetz das besagt, dass eine Sperre bei so einem (Schuld-)Verhältnis im krassen Widerspruch zu der Entziehung von Elektrizität (als vertragsrechtliche Maßnahme bei Zahlungsrückständen) steht.

§ 33 AVBEltV Abs. (2)
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, sowie bei Verletzung von Pflichten, die dem Kunden nach der Bundestarifordnung Elektrizität vom 26. November 1971 (BGBl. I S. 1865 ), geändert durch Verordnung vom 14. November 1973 (BGBl. I S. 1667 ), gegenüber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen obliegen, ist dieses berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, daß die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen, und hinreichende Aussicht besteht, daß der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen.

-- Editiert am 27.11.2010 11:49

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