Hallo,
ich habe ein Versäumnisurteil erlangt, nachdem der Mieter meiner Garage die Schlüssel und die Garage herausgeben muss.
Jetzt würde ich einen Räumungsantrag bei Gerichtsvollzieher stellen.
Ziel ist, die Garage so schnell wie möglich wieder frei zu bekommen. Mietschulden hat der Mieter allerdings auch. Ich weiß jetzt nicht so richtig, ob ich ein Vermieterpfandrecht geltend mache oder nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, würde in dem Fall alles in der Garage verbleiben und ich müsste die selbst leer räumen.
Beste Grüße
Räumung einer Garage
14. Mai 2017
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Frage vom 14. Mai 2017 | 17:16
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 282x hilfreich)
Räumung einer Garage
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#1
Antwort vom 15. Mai 2017 | 00:32
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 282x hilfreich)
Ich weiß mittlerweile, dass das das Berliner Modell ist. Das werd ich wahrscheinlich so machen.
Was ist aber, wenn der ein Auto o.ä. in der Garage hat? Das kann ich doch nicht einfach Versteigern lassen, wenn die Monatsfrist um ist.
Viele Grüße
#2
Antwort vom 15. Mai 2017 | 00:54
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 282x hilfreich)
Noch eine Frage in dem Zusammenhang. Kann ich die Kosten der Räumungsklage gleich mit zum Gerichtsvollzieher wenn er den Räumungsauftrag erhält oder brauch ich da erst einen Kostenfestsetzungsbeschluss?
Und jetzt?
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