Guten Tag
Kann jemand mit einem Räumungstitel beschwert werden, der gar nicht in der betroffenen Wohnung wohnt und ordnungsgemäß in seiner eigenen Wohnung polizeilich gemeldet ist.Sämtliche Post zur Räumung ging an die Wohnung, wo der Betroffene gar nicht wohnte und somit auch keine Kenntnis vom Titel hatte.
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"Aus den Trümmern unserer Verzweiflung bauen wir unseren
Charakter"
Räumungstitel
25. Juni 2012
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Frage vom 25. Juni 2012 | 12:01
Von
Status: Praktikant (805 Beiträge, 195x hilfreich)
Räumungstitel
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#1
Antwort vom 25. Juni 2012 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120290 Beiträge, 39865x hilfreich)
quote:
Kann jemand mit einem Räumungstitel beschwert werden, der gar nicht in der betroffenen Wohnung wohnt und ordnungsgemäß in seiner eigenen Wohnung polizeilich gemeldet ist.
Selbstverständlich.
Man kann ja schlieslich in mehreren Wohnungen wohnen bzw. für mehrere Wohnungen Mietverträge besitzen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 26. Juni 2012 | 00:00
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Nicht die polizeiliche Meldung ist entscheidend, sondern der tatsächliche Aufenthalt.
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