Hallo zusammen,
im letzten Jahr bin ich bei eBay Kleinanzeigen einem Warenkreditbetrug aufgesessen.
Nach Anzeige bei der Polizei, habe ich auf deren Rat am 10.06.2014 einen Vollstreckungsbescheid erhalten.
Nun habe ich bisher noch keinen Gerichtsvollzieher beauftragt, da nach Auskunft der Polizei aktuell wohl nichts beim Schuldner zu holen sei.
Am 20.01.2015 habe ich nun vom Schuldner direkt einen Brief erhalten, in dem er eine monatliche Summe von 10€ zahlen möchte um die Betrugssumme in Höhe von 406,90€ (welche mittlerweile durch Gerichtskosten etc. laut Vollstreckungsbescheid bereits bei 440,95€ liegt.) zu begleichen.
Sollte ich das Angebot annehmen oder doch den anderen Weg über den Gerichtsvollzieher nehmen.
Verliere ich Ansprüch o.Ä. wenn ich auf dessen Ratenzahlung eingehe?
Wäre super, wenn mir jemand eine Auskunft geben könnte.
Danke vorab!
MfG
BickMaeck
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Ratenzahlung Schuldner
23. Januar 2015
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Frage vom 23. Januar 2015 | 16:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ratenzahlung Schuldner
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. Januar 2015 | 23:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Bei einem Schuldner, bei dem nichts zu holen ist, ist das ein prima Angebot - muß man leider so sagen, auch wenn es 44 Monate dauern wird...
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#3
Antwort vom 24. Januar 2015 | 12:07
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
quote:
geht der Schuldner einfach in Insolvenz
Bei einer Schuld aus einem Warenkreditbetrug bringt das absolut gar nichts. Der Gläubiger meldet dann seine Forderung als vbuH an und dann gibt es hierfür auch keine RSB.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#4
Antwort vom 24. Januar 2015 | 14:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für eure Hilfe soweit.
Noch eine Frage tut sich hierbei bei mir auf:
kann ich vom Schuldner dann die im Vollstreckungsbescheid eingetragenen Kosten (inkl Gerichtskosten) als Gesamtsumme nehmen oder muss ich auf die eigentlich Schuld zurückrudern?
Danke!
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#5
Antwort vom 24. Januar 2015 | 15:41
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Natürlich muss er auch die Kosten des Bescheids bezahlen.
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