Ratenzahlung Schuldner

23. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
BickMaeck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ratenzahlung Schuldner

Hallo zusammen,

im letzten Jahr bin ich bei eBay Kleinanzeigen einem Warenkreditbetrug aufgesessen.
Nach Anzeige bei der Polizei, habe ich auf deren Rat am 10.06.2014 einen Vollstreckungsbescheid erhalten.

Nun habe ich bisher noch keinen Gerichtsvollzieher beauftragt, da nach Auskunft der Polizei aktuell wohl nichts beim Schuldner zu holen sei.

Am 20.01.2015 habe ich nun vom Schuldner direkt einen Brief erhalten, in dem er eine monatliche Summe von 10€ zahlen möchte um die Betrugssumme in Höhe von 406,90€ (welche mittlerweile durch Gerichtskosten etc. laut Vollstreckungsbescheid bereits bei 440,95€ liegt.) zu begleichen.

Sollte ich das Angebot annehmen oder doch den anderen Weg über den Gerichtsvollzieher nehmen.
Verliere ich Ansprüch o.Ä. wenn ich auf dessen Ratenzahlung eingehe?

Wäre super, wenn mir jemand eine Auskunft geben könnte.

Danke vorab!

MfG
BickMaeck

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Bei einem Schuldner, bei dem nichts zu holen ist, ist das ein prima Angebot - muß man leider so sagen, auch wenn es 44 Monate dauern wird...

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
geht der Schuldner einfach in Insolvenz

Bei einer Schuld aus einem Warenkreditbetrug bringt das absolut gar nichts. Der Gläubiger meldet dann seine Forderung als vbuH an und dann gibt es hierfür auch keine RSB.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BickMaeck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Hilfe soweit.

Noch eine Frage tut sich hierbei bei mir auf:
kann ich vom Schuldner dann die im Vollstreckungsbescheid eingetragenen Kosten (inkl Gerichtskosten) als Gesamtsumme nehmen oder muss ich auf die eigentlich Schuld zurückrudern?

Danke!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich muss er auch die Kosten des Bescheids bezahlen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen