Rechnung nach Jahren-> Zwangsvollstreckung

23. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Aynes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung nach Jahren-> Zwangsvollstreckung

Hallo,
Ich habe einen Brief vom Gericht erhalten, dass ich eine unbezahlte Rechnung habe.
Die Rechnung sei von 2018. Ich kann mich in keinsterweise an diese Rechnung erinnern und habe bis dato außer diesen jetzigen Brief keinen einzigen Brief erhalten.
Es ist eine Rechnung von fast 3.000€.
Wie soll ich da jetzt bitte fortfahren

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Was genau ist denn das für ein "Brief". Enthält dieser keine Rechtsbelehrung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120165 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Aynes):
Ich habe einen Brief vom Gericht erhalten, dass ich eine unbezahlte Rechnung habe.

Gerichte pflegen derartige Schreiben nicht zu versenden. Gerichte versenden Mahnbescheide, Klagen, Vollstreckungen, ...++Die Erste Frage wäre also, was man tatsächlich erhalten hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aynes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist vom Vollstreckungsgericht „Antrag auf Erlass eines Pfändungs-u.überweisungsbeschluss"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4600 Beiträge, 554x hilfreich)

Ui, dann hast du aber vorher noch wesentlich mehr Briefe bekommen, denn bevor man solch einen einen Beschluss erhält, muss ein anderer einen Titel (Urteil, Vergleich, Vollstreckungsbescheid, Urkunde mit Vollstreckungsunterwerfung) gegen dich erwirkt haben.

Auf dem Beschluss steht auch drauf, aus welchem Titel vollstreckt wird. Da müsste dir doch was dämmern, auch der Gläubiger sollte dir bekannt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120165 Beiträge, 39837x hilfreich)

Seit 2018 mal umgezogen?

Auf jeden Fall mal schnellstens den Titel besorgen und schauen wo der zugestellt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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