Rechtsanwaltskanzlei lässt Konto pfänden

10. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)
Rechtsanwaltskanzlei lässt Konto pfänden

Guten Morgen erst mal ! ! !

Gestern bekam ich einen Brief von meiner Bank da mein Konto gepfändet wurde.

Da mein Gewerbe im letzten Jahr nicht so gut lief, hat sich so einiges an Rechnungen angestaut.

Hierbei dreht es sich um eine EBay Rechnung mit einer aktuellen Gesamtforderung von 244 €

Ein gerichtlicher Mahnbescheid wurde schon erlassen. Ich habe derzeit nur ein FESTES monatliches Einkommen von 150€

Ich habe mein Auto verkauft, und lebe wirklich am Limit nur um mein Gewerbe wieder zum laufen zu bringen und es wird einem ein Stein nach dem anderen in den Weg gelegt.

Die Forderung geht an KSP Rechtsanwälte Dr. Seegers

Ich habe einen Brief wo darauf hingewiesen wird das ich meine Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten habe

Kosten diese Briefes (ALSO EINER MAHNUNG) Gebür der Ratenerinnerung ---> 18 €

Ich finde eine Frechheit wie man heutzutage Menschen denn abzockt.

Zu meiner eigentlichen Frage ! Man kann doch nicht einfach so wahrlos mein Konto pfänden oder ? Zumal ich eh gerade mal ein festes Einkommen von 150 € habe ?

Bin für jeden Tipp dankbar
Malcom

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Man kann doch nicht einfach so wahrlos mein Konto pfänden oder ?

Klar kann man. Es gab einen Mahnbescheid und wohl auch einen Vollstreckungsbescheid. Aus diesem heraus darf gepfändet werden.

Zitat:
Zumal ich eh gerade mal ein festes Einkommen von 150 € habe ?

Informiere dich bitte über das Stichwort "Pfändungsschutzkonto".

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Zumal ich eh gerade mal ein festes Einkommen von 150 € habe ?


Keiner kann von 150,-- € / M. leben!!!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für eure Antworten ! ! !

Sorry Hamburger-1910 aber sag mir warum Du hier groß Urteile fällst wenn Du weder meine Lebensverhältnisse kennst noch mich überhaupt kennst.

Als mein Gewerbe schlecht lief, habe ich Auto, Motorrad, alles verkauft, Versicherungen gekündigt, Handyvertrag, ja mir wurde sogar der Strom abezwickt.

Ich lebe derzeit wirklich am Limit, weil ich eben nicht gleich zum Jobcenter gerannt bin und somit liefen eben diese Schulden auf. Ich bin halt in der GLÜCKLICHEN Lage, das ich im Hause meine Eltern im Obergeschoss lebe. Ich habe im Moment zu kämpfen mir ein paar Brötchen zu leisten.

JA und ich ich war dann als es gar nicht mehr ging 4 Monate beim Jobcenter, der mir die Gelegenheit gab mein Gewerbe wieder ans laufen zu bringen, was sich auch jetzt wieder so langsam einspielt. Und wenn DU RICHTIG LESEN würdest, dann hättest Du das Wörtchen ------- FESTES ------- Einkommen wahrgenommen ;)

Also bitte lass deine unqualifizierten Aussagen die eh nicht zur Lösung beitragen. Die Hauptsache irgendwas schnell gepostet ;)


Gruß, Danke nochmal und euch allen einen schönen Abend
Malcom

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2016 21:34:33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):

Kosten diese Briefes (ALSO EINER MAHNUNG) Gebür der Ratenerinnerung ---> 18 €
Ich finde eine Frechheit wie man heutzutage Menschen denn abzockt.
Malcom


Ich finde es eine Frechheit wie Leute heutzutage meinen Ihre Schulden nicht begleichen zu müssen und sich dann auch noch aufregen, wenn der Gläubiger viel Arbeit und Stress damit hat die Schulden auf legalem Wege einzufordern und auch auf legalen Wege die entsprechenden Gebühren einzufordern.

Zitat (von MalcomX):

Und wenn DU RICHTIG LESEN würdest, dann hättest Du das Wörtchen ------- FESTES ------- Einkommen wahrgenommen ;)


Und wenn DU RICHTIG LESEN in der Grundschule gelernt hättest, dann hättest du das Wörtchen "FESTES" in Hamburgers Kommentar nicht wahrgenommen ;)

Er hat lediglich gesagt, dass niemand von 150 Euro leben kann! Er hat nicht gesagt, dass niemand von 150,00 Euro FESTEM Einkommen (Wo es ggf. noch weitere Einnahmen geben kann) nicht leben kann!

Also bitte lass deine unqualifizierten Aussagen die eh nicht zur Lösung deines selbstverschuldetem Problemes beitragen. Hab lieber mal die Eier deine Fehler einzusehen

Gruß und allen noch einen schönen Abend
Nordix


-- Editiert von Nordix am 23.03.2016 20:53

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2016 21:34:33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 58x hilfreich)

-Sry vertippt-

-- Editiert von Nordix am 23.03.2016 20:52

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):

Gestern bekam ich einen Brief von meiner Bank da mein Konto gepfändet wurde.
Da mein Gewerbe im letzten Jahr nicht so gut lief, hat sich so einiges an Rechnungen angestaut.
Hierbei dreht es sich um eine EBay Rechnung mit einer aktuellen Gesamtforderung von 244 €
Ein gerichtlicher Mahnbescheid wurde schon erlassen.


Alarm!! Hier hast Du ab dem auf dem Umschlag stehenden Datum genau 14 Tage Zeit zu zahlen oder zu widersprechen. Du musst handeln! Machst Du nichts, musst Du damit rechnen, dass Dein Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragt.

Zitat:
Ich habe derzeit nur ein FESTES monatliches Einkommen von 150€
Ich habe mein Auto verkauft, und lebe wirklich am Limit nur um mein Gewerbe wieder zum laufen zu bringen und es wird einem ein Stein nach dem anderen in den Weg gelegt.
Die Forderung geht an KSP Rechtsanwälte Dr. Seegers
Ich habe einen Brief wo darauf hingewiesen wird das ich meine Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten habe
Kosten diese Briefes (ALSO EINER MAHNUNG) Gebür der Ratenerinnerung ---> 18 €


Grundsätzlich musst Du als Schuldner alle Kosten die entstehen weil Du nicht zahlst, tragen. Dazu gehören auch die Kosten der Versuche, dass Geld von Dir zu bekommen. Der RA muss sich dabei aber an das RVG halten und auf die Nummer der KO verweisen.

Andererseits, hast Du mit eBay einen Gläubiger, der massiv Druck machen wird. Und wenn Du jemals wieder in irgendeiner Form dort handeln willst, solltest Du schnellstmöglich zahlen und eBay zufrieden stellen. Es ist quasi eine Top-Priorität in Deinen Schulden.

Ansonsten musst Du mit der Sachbearbeiterin beim RA anfangen zu verhandeln. Zumindest den Willen zeigen zu zahlen.

Zitat:
Ich finde eine Frechheit wie man heutzutage Menschen denn abzockt.


Trotz aller Umstände, die Du hattest. Es ist Dein eigenes Problem für das nun andere (mit-)leiden müssen. Du würdest es doch auch nicht toll finden, wenn ich Dir heute einen Auftrag gebe für 100.- € und die (erstmal) nicht zahle.

Zitat:
Zu meiner eigentlichen Frage ! Man kann doch nicht einfach so wahrlos mein Konto pfänden oder ? Zumal ich eh gerade mal ein festes Einkommen von 150 € habe ?
Bin für jeden Tipp dankbar
Malcom


Wahllos kann man niemand ein Konto fänden. Dafür braucht man einen gerichtlichen Beschluss in der privat Wirtschaft. Bei stattlichen Stellen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sieht das allerdings etwas anders aus.

Du kannst aber davon ausgehen, dass Deine Bank nur dann aktiv wird, wenn ihr der Beschluss vorgelegt worden ist. Die Höhe Deines Einkommens oder Vermögens spielt keine Rolle.

Fruchtet die Kontopfändung nicht, musst Du mit weiteren Pfändungsversuchen rechnen, inkl. der Erzwingung eines früher genannten Offenbarungseides.

Also, wenn es soweit ist, geht es ans eingemachte. Pfändungsschutz bekommst Du nur mit einem P-Konto. Letztlich musst Du rechnen, wenn Du bis wann bedienen kannst, wie die Pfändung verschwindet, eBay bedient wird und die anderen Gläubiger hingehalten werden können. Kommst Du da nicht kurzfristig auf einen grünen Zweig, dann nimm die Hände hoch, mach die Firma zu und beantrage ALG2, denn dann bekommst Du sicher den Regelsatz plus die Miete, kannst die Schulden bedienen, durchschnaufen und Dir einen normalen. sicheren Job suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Hier hast Du ab dem auf dem Umschlag stehenden Datum genau 14 Tage Zeit zu zahlen oder zu widersprechen.

Wenn schon eine Pfändung läuft, dann dürfte das wohl schon lange durch sein. Hier ist bereits ein Vollstreckungsbescheid vorhanden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Zitat (von Xipolis):Hier hast Du ab dem auf dem Umschlag stehenden Datum genau 14 Tage Zeit zu zahlen oder zu widersprechen.
Wenn schon eine Pfändung läuft, dann dürfte das wohl schon lange durch sein. Hier ist bereits ein Vollstreckungsbescheid vorhanden.


Ich wollte mich spekulieren. Das geht aus der Eingabe des Fragestellers nämlich nicht hervor. Ich gebe Dir aber Recht, daß die Schlußfolgerung naheliegt.

Bei erlassenem Vollstreckungsbescheid und laufender Kontopfändung kann er nur dann weiter verzögern, wenn er fristgerecht Einspruch einlegt und des weiteren eine einstweilige Verfügung auf Einstellung der Vollstreckungsmaßnahmen stellt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Weswegen Einspruch? Weswegen Vollstreckungsabwehrklage?
Der Gläubiger hat einen VB, die Fristen sind abgelaufen. Der Gläubiger kann pfänden, solange er nicht beispielsweise bei einer Ratenzahlungsvereinbarung auf das Recht zu pfänden verzichtet.

Einspruch und Vollstreckungsabwehrklagen laufen dann höchstwahrscheinlich komplett schief und verbrennen Geld.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Weswegen Einspruch? Weswegen Vollstreckungsabwehrklage?
Der Gläubiger hat einen VB, die Fristen sind abgelaufen. Der Gläubiger kann pfänden, solange er nicht beispielsweise bei einer Ratenzahlungsvereinbarung auf das Recht zu pfänden verzichtet.
Einspruch und Vollstreckungsabwehrklagen laufen dann höchstwahrscheinlich komplett schief und verbrennen Geld.


Der Einspruch muss nicht begründet werden. Ein Vollstreckungsbescheid ist ab Erlass vorläufig vollstreckbar, auch wenn die 14-tägige EInspruchsfrist noch läuft. Die Vollstreckung ließe sich eben nur mit einer einstweiligen Verfügung unterbinden für die ein Einspruch genügt.

Aus den Angaben des Fragestellers lässt sich nur spekulieren, da die Angaben nicht vollständig erscheinen.

Scheinbar hat der Schuldner ja die Ratenzahlungsvereinbarung verletzt, wobei der Gläubiger entweder einen Vollstreckungsbescheid oder einen Titel braucht um Pfändungsmaßnahmen durchzuführen, wenn er nicht eine öffentlich-rechtliche Stelle ist.

Inwieweit eine Abwehr gegen einen Vollstreckungsbescheid als sinnvoll erscheinen, kann man meines Erachtens auch nur schwer aus den spärlichen Angaben beantworten. Eine Verzögerung kann aber nach Abwägen taktisch sinnvoll erscheinen, wenn eine jetzige Zwangsvollstreckung schwerwiegender erscheint, abgesehen davon, dass der Gläubiger stehts in Vorleistung treten muss.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Der Einspruch muss nicht begründet werden

Ich zielte nicht darauf ab, dass der Einspruch begründet werden muss. Ich zielte darauf ab, dass hier sämtliche Fristen bereits abgelaufen sind. Das erkennt man aus der Schilderung und der Überlegung, wie lange es wohl braucht ab Erlass des VB bis der PfÜB beantragt, erlassen und dem Drittschuldner, sowie dem Schuldner zugestellt wird.
Dir sollte auf jeden Fall klar sein, dass der Thread hier am 10.3. eröffnet wurde. Da heißt: Auf jeden Fall war zum Zeitpunkt deines Posts jede Frist längst abgelaufen. Insofern brauchst du nicht spekulieren, sondern kannst den Ablauf der Frist als Fakt in deinen Post mit einplanen.

Spätestens der Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung MUSS aber begründet werden. Und zwar vernünftig. Hier zu etwas aufzurufen, um irgendetwas zu verzögern, ist doch albern. Das bringt nichts, außer dass der Schuldner weiteres Geld versenkt, was er ohnehin zur Zeit nicht hat.

Zitat:
Eine Verzögerung kann aber nach Abwägen taktisch sinnvoll erscheinen, wenn eine jetzige Zwangsvollstreckung schwerwiegender erscheint, abgesehen davon, dass der Gläubiger stehts in Vorleistung treten muss.

Du scheinst hier konsequent zu vergessen, dass für das Verzögern durch Rechtsmittel, insbesondere ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung etwas ist, was gerne nur gegen Sicherheitszahlung möglich ist, auf jeden Fall etwas, was für den Schuldner eine Vorleistung bedeutet. Und etwas, wo man bei Verlieren auf Gerichts- und Anwaltskosten zusätzlich sitzen bleibt.

Wozu du hier den Schuldner aufrufst, ist in meinen Augen schädigend. Zumindest wäre es besser, erst mal deutlich zu fragen von wann der VB ist und auf die 14 Tage hinzuweisen, bevor du weitere "Empfehlungen" aussprichst. Ich bin kein Forum-Moderator, würde dich aber um etwas Zurückhaltung bitten. Gerade bei Schulden ist es oft so, dass viele nach vermeintlich letzten Strohhalmen greifen und gerne mal solche Dinge wie die 14 Tages-Frist komplett ignorieren und überlesen. Sie werden dann hyperaktiv und richten mit deiner Empfehlung mehr Schaden bei sich an, als es gut für sie wäre.

Es ist ja per se nicht verkehrt, was du schreibst, nur in diesem Ton ist das etwas, was gerne falsch verstanden wird. :-)

Zumindest habe ich das schon oft erlebt.

-- Editiert von mepeisen am 30.03.2016 18:00

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich zielte darauf ab, dass hier sämtliche Fristen bereits abgelaufen sind. Das erkennt man aus der Schilderung und der Überlegung, wie lange es wohl braucht ab Erlass des VB bis der PfÜB beantragt, erlassen und dem Drittschuldner, sowie dem Schuldner zugestellt wird.
Dir sollte auf jeden Fall klar sein, dass der Thread hier am 10.3. eröffnet wurde. Da heißt: Auf jeden Fall war zum Zeitpunkt deines Posts jede Frist längst abgelaufen. Insofern brauchst du nicht spekulieren, sondern kannst den Ablauf der Frist als Fakt in deinen Post mit einplanen.


Das wäre eine logische Schlussfolgerung die aber vom Fragesteller nicht bestätigt worden ist noch klar dargelegt wurde. Und es ist in meinen Augen Sache des Fragestellers die Fakten zu präsentieren, wenn er Rat sucht.

Zitat:
Spätestens der Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung MUSS aber begründet werden. Und zwar vernünftig. Hier zu etwas aufzurufen, um irgendetwas zu verzögern, ist doch albern. Das bringt nichts, außer dass der Schuldner weiteres Geld versenkt, was er ohnehin zur Zeit nicht hat.


Natürlich gebe ich Dir recht. Wobei wir die Situation des Fragestellers nicht vollständig kennen.

Zitat:
Du scheinst hier konsequent zu vergessen, dass für das Verzögern durch Rechtsmittel, insbesondere ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung etwas ist, was gerne nur gegen Sicherheitszahlung möglich ist, auf jeden Fall etwas, was für den Schuldner eine Vorleistung bedeutet. Und etwas, wo man bei Verlieren auf Gerichts- und Anwaltskosten zusätzlich sitzen bleibt


Ich kann dem Fragesteller nur Vorschläge aufzeigen. Die Frage ist doch ob ihn die aktuelle Situation in dieser und der nächsten Woche so sehr behindert, dass er den Laden schließen muss oder ob er realistisch später seinen Verpflichtungen - auch mit den Mehrkosten die dann auflaufen - nachkommen kann.
.
Zitat:
Wozu du hier den Schuldner aufrufst, ist in meinen Augen schädigend.


Ich habe zu keiner bestimmten Handlung aufgerufen. Ich habe kann geschrieben und nicht muß und ich habe mehr Angaben angefordert.

Zitat:
Zumindest wäre es besser, erst mal deutlich zu fragen von wann der VB ist und auf die 14 Tage hinzuweisen, bevor du weitere "Empfehlungen" aussprichst. Ich bin kein Forum-Moderator, würde dich aber um etwas Zurückhaltung bitten. Gerade bei Schulden ist es oft so, dass viele nach vermeintlich letzten Strohhalmen greifen und gerne mal solche Dinge wie die 14 Tages-Frist komplett ignorieren und überlesen. Sie werden dann hyperaktiv und richten mit deiner Empfehlung mehr Schaden bei sich an, als es gut für sie wäre.


Ich verhandele regelmäßig internationale Verträge im b2b und bilde mir ein ein paar Kniffe zu kennen (wobei manchmal, wenn auch selten, irre auch ich mich).

Zitat:
Es ist ja per se nicht verkehrt, was du schreibst, nur in diesem Ton ist das etwas, was gerne falsch verstanden wird. :-)
Zumindest habe ich das schon oft erlebt.


Unfreundlich oder angreifend sollte das von mir Geschriebe jedenfalls nicht sein.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Nachtrag

Zitat (von mepeisen):
Du scheinst hier konsequent zu vergessen, dass für das Verzögern durch Rechtsmittel, insbesondere ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung etwas ist, was gerne nur gegen Sicherheitszahlung möglich ist, auf jeden Fall etwas, was für den Schuldner eine Vorleistung bedeutet. Und etwas, wo man bei Verlieren auf Gerichts- und Anwaltskosten zusätzlich sitzen bleibt.


Die Sicherheitsleistung ist dann entbehrlich im einstweiligen Rechtsschutz, wenn Vermögenslosigkeit und
Kreditunfähigkeit nachgewiesen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Ich verhandele regelmäßig internationale Verträge im b2b und bilde mir ein ein paar Kniffe zu kennen (wobei manchmal, wenn auch selten, irre auch ich mich).

Es mag Ausnahmesituationen geben. Wo man beispielsweise nur einen Monat rauszögern muss, bis Urlaubsgeld kommt mit dem man auf einen Schlag alle Schulden tilgt. Aber bei einem monatlich festem Einkommen von 150€, naja.

Es ist halt blöd. Einerseits hat du komplett recht, andererseits ist das Thema Schulden vielschichtig. Was du aber, wenn du da Ratschläge erteilen willst und Sachen erklären willst, immer bedenken solltest: Gerade dann, wenn sowieso kein Geld da ist, tendieren Menschen dazu, nicht mehr logisch und rational zu entscheiden. Zu Empfehlen, sich zu Wehr zu setzen sollte man, wenn man klar erkennt, dass das auch Sinn ergibt.

Wir haben hier in Deutschland einfach per se eine Lücke in meinen Augen. Das sind diese aufgeblähten Kleinstforderungen. Alles, was Streitwerte unter 1000€ oder sogar 2000€ ist, da winkt dir eigentlich jeder Anwalt sofort ab. Der hat damit eigentlich nur Arbeit und verdient einfach nichts. Faktisch legt er am Ende meistens drauf. Auf der anderen Seite will man im RVG aber auch die Gebühren nicht aufblähen, dass Anwälte zu teuer werden bei kleinen Dingen.
Dann gibt es die Schuldnerberater. Meist aber nur dann wirklich "brauchbar", wenn der ganze Karren im Dreck ist, wenn ein größerer Schuldenberg da ist und keine zeitnahe Aussicht, wie man den tilgt. Zudem haben die gemeinnützigen immer Wartefristen. leider, denn sie leisten gute Arbeit.

Tja, die Leute wissen dann nicht immer wohin, wenden sich hier an dieses Forum und an andere. Wir sind aber keine Anwälte, wir können nur schreiben "Ich würde, wenn das weniger als 14 Tage her ist, sofort Einspruch einlegen, wenn ich es verzögern will. Wohl wissend, dass ich im unrecht bin und am Ende womöglich 200€ mehr zahlen muss. Ich würde das machen, weil ich Urlaubsgeld erwarte und es mir nur drum geht, mich einen Monat vor der Pfändung zu drücken, dann kann ich alles bezahlen.".
Der TE kann dann schauen, ob er in dieser skizzierten Situation ist und kann dann handeln (oder nicht).

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

mespeisen, gute Antwort.

Worüber sich der Fragesteller auch Gedanken machen sollte, wäre ob er nicht ohnehin Beratungsbeihilfe bekommen würde und ihm somit eine rechtsanwaltliche Beratung hier nicht kostenfrei zuteil werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo !

Ups was ist denn hier für eine Disskussion im Gange, aber interessant.

Hab den Betrag übrigens ausgegleichen.

@ Mr. Nrodix

Kommst wohl aus so nem Laden. Liegt sehr nahe wenn ich sehe wie du dich darüber aufregst :D

Ich will es hier nicht in Worte fassen was ich von solchen Menschen halte.

Zitat:

wenn der Gläubiger viel Arbeit und Stress damit hat die Schulden auf legalem Wege einzufordern und auch auf legalen Wege die entsprechenden Gebühren einzufordern.


aber mal sowas von :D Das einzige wo hiermit Arbeit hat ist die IT Landschaft :D

Gerade eben erst:

Proceed Collection Services

Kommt mit ner Geschichte an wo vor 1 1/2 Jahren war das da noch was offen steht 79 €. Ein bisschen hin und her und sie hat sich immer rausgewunden auf meine Anfrage hin wieso ich denn keine Mahnung bekommen habe.

Dann aufeinmal als ich meinte ich übergebe das meinen Anwalt wenn was kommt meinte Sie wie denn die Leute heutzutage sind und hat einfach aufgelegt :D

Sie ist meine Fragen ständig ausgewichen und wusste oft nichts zu sagen auf meine Fragen hin

Wie z.B

Irgendwie sind halt keine Mahnungen raus. Darauf meinte ich, das ich eben aus der IT BRanche komme und sehr wohl weis das dies alles automatisiert abläuft.

EINFACH NUR FRECH und ich denke mal in Nordix augen denn mal ABSOLUT LEGITIM UND SERIÖS

Und VERSUCHE in Zukunft nicht irgendwelche Dinge zu unterstellen wenn du weder die Person noch deren Leben oder Charakter kennst. Ich habe WENN ich Schulden hatte immer alles bezahlt ;)

Euch allen einen schönen Abend
Malcom

-- Editiert von MalcomX am 05.04.2016 18:57

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