Rechtsanwaltskosten bei ausschließlicher Vertretung im Kostenfestsetzungsverfahren

1. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
derfraglose
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwaltskosten bei ausschließlicher Vertretung im Kostenfestsetzungsverfahren

Hallo,
diesmal in eigener Sache. Ich habe vor dem Verwaltungsgericht mich selbst vertreten und die Beklagte unterlag im vollen Umfange. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich die Kosten festsetzen muss. Die Behörde will nämlich nicht ohne Kostenfestsetzungsbeschluss zahlen. Ich habe allerdings überhaupt keine Ahnung was ich da machen soll und möchte mich nun von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Folgende Frage:

Trage ich denn ein Kostenrisiko, wenn ich mich nur im Kostenfestsetzungsverfahren von einem Anwalt vertreten lasse? Schließlich könnte man ja auf die Idee kommen zu sagen, ich habe das Verfahren bereits geführt und muss mich daher auch im Kostenfestsetzungsverfahren vertreten lassen. Ich finde allerdings eine derartige Annahme ungerecht, weil ich hätte mich auch von Anfang an anwaltlich verteten lassen können, die angefallenen Kosten hätte die Beklagte dann auch tragen müssen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
derfraglose
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist das richtige Forum?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Das verschiebt die aufmerksame Moderation vermutlich in das richtige Unterforum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6625 Beiträge, 2335x hilfreich)

Von wem kam denn die Mitteilung ? War es die Antwort auf eine Anfrage ??
Was für Kosten sind denn überhaupt entstanden, welche für einen Kostenfestsetzungsbeschluß relevant wären ?
Gebühren kann man als Bürger nicht geltend machen.
Also wären es allenfalls angefallene Kosten wie Fahrtauslagen usw. Dazu azu braucht man aber keinen Rechtsanwalt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
derfraglose
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Von wem kam denn die Mitteilung ? War es die Antwort auf eine Anfrage ??


Es geht um Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Können wir zurückkommen auf die Frage? Wird die anwaltliche Vertretung im Kostenfestsetzungsverfahren übernommen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6625 Beiträge, 2335x hilfreich)

Zitat:
Wird die anwaltliche Vertretung im Kostenfestsetzungsverfahren übernommen?


Die entstandenen erstattungsfähigen Kosten kennt nur der Kläger selbst und kan sie auch selbst beantragen.
Wozu braucht man dazu einen Anwalt ?
Eine solche Bewilligung würde sicher abgelehnt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von derfraglose):
Trage ich denn ein Kostenrisiko, wenn ich mich nur im Kostenfestsetzungsverfahren von einem Anwalt vertreten lasse?

Ja.



Zitat (von Spezi-2):
Die entstandenen erstattungsfähigen Kosten kennt nur der Kläger selbst und kan sie auch selbst beantragen.
Wozu braucht man dazu einen Anwalt ?
Eine solche Bewilligung würde sicher abgelehnt.

Erstattet werden nur die Kosten der notwendigen Rechteverfolgung.
Die Kosten auflisten und den Antrag stellen ist dem ersten Anschein nach wesentlich unkomplexer als ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Das substantiierte darlegen des "notwendig" könnte daher zu einer recht hohen Hürde werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 9531x hilfreich)

Zitat (von derfraglose):
Trage ich denn ein Kostenrisiko, wenn ich mich nur im Kostenfestsetzungsverfahren von einem Anwalt vertreten lasse?

Ja
Allein schon weil das Kostenfestsetzungsverfahren im RVG gar nicht als einzelne Tätigkeit vogesehen ist und es für den Anwalt deshalb schwierig ist, eine gesetzeskonforme Rechnung auszustellen. Im RVG ist geregelt, dass das Kostenfestsetzungsverfahren mit zur Hauptsache gehört und in den RA-Gebühren des Hauptsacheverfahrens enthalten ist. Der Fall, dass ein RA für die Kostenfestsetzung beauftragt wird, ohne vorher schon für das Hauptsacheverfahren beauftragt worde zu sein, kommt im RVG gar nicht vor.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1459 Beiträge, 256x hilfreich)

Zitat (von derfraglose):
Es geht um Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Dann schreib die Kosten doch einfach auf ...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6625 Beiträge, 2335x hilfreich)

Zitat:
Es geht um Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Zu wenig Sachverhalt.
a.) Hat das Gericht beantragte Fahrtkosten o.ä. im Kostenfessetzungsverfahren abgelehnt und der Anwalt soll dagegen vorgehen ?
b.) Möchte der Kläger bestimmte zweifelhafte Fahtkosten geltend machen und sich zur Begründung eines Anwaltes bedienen.
c.) Handelt es sich um eigene Fahrtkosten ?

Warum kann der KLäger seine Fahrtkosten dem Greicht nicht selbst mitteilen, sondern will dazu einen Anwalt welcher dafür Gebühren berechnet, beantragen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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