Rentenversicherung pfändbar

19. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
powerofme
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Rentenversicherung pfändbar

Hallo, bitte um fachliche Hilfe. Sind Rentenversicherungen mit eingebautem Todesfallschutz pfändabar oder bleiben sie bis zu einer best. Höhe unberührt.Besten Dank im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Grundsätzlich ist die Pfändung möglich, wobei die Renten wie Arbeitseinkommen zu behandeln sind und die gesetzlichen Regeln der Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen Anwendung finden (§850ff ZPO ).
vgl. auch hier:
http://lexetius.com/2003,3410
Gemäß § 850b Abs.1 Ziff.1 ZPO sind die Renten unpfändbar, die wegen der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit
gezahlt werden
Bei der Rentenversicherung gilt, dass nur dann die Zahlungen gegebenenfalls nicht gepfändet werden dürfen, wenn der Versicherte den Rentenversicherungsvertrag nicht vorzeitig kündigen darf. Außerdem darf der Versicherungsvertrag auch kein Optionsrecht "Kapitalauszahlung statt Rentenzahlung" beinhalten.
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pfaendung-der-lebensversicherung.htm

Näheres über die Pfändung von privaten Rentenversicherungsverträgen siehe auch hier:

http://www.rentenversicherung.la/Rentenversicherung-Lexikon/Pf%E4ndung-Rentenversicherung.html

Dort können Sie weitere kostenlose Informationen einholen

Ich hoffe , daß ich das Richtige für Sie herausgefunden habe, wobei ich um Verständns dafür bitten muß, daß dieser Beitrag in einem Laienforum nicht verbindlich sein kann.

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