Rettet der Verkauf meines PKW an meinen Sohn die eventuelle Zwangsversteigerung?

24. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Echtblond
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rettet der Verkauf meines PKW an meinen Sohn die eventuelle Zwangsversteigerung?

Hallo,
ich habe einige Schulden bei der KFZ-Versicherung und bei der KFZ-Steuer.

Wenn ich jetzt meinen PKW an meinen Sohn verkaufe, ist der PKW somit "gerettet"?

Mit anderen Worten, ist er dem Zugriff durch "DRITTE" damit entzogen?

Vielen Dank für die freundliche Mitarbeit

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Nein.

Sollte der Pkw in ihrem Besitz bleiben, kann er trotzdem gepfändet werden. Zudem wäre solch ein Scheingeschäft auch strafrechtlich relevant.
Das würde ich mir lieber nochmal ganz genau überlegen...

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#2
 Von 
Echtblond
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Nein.

Sollte der Pkw in ihrem Besitz bleiben, kann er trotzdem gepfändet werden. Zudem wäre solch ein Scheingeschäft auch strafrechtlich relevant.
Das würde ich mir lieber nochmal ganz genau überlegen...


Wenn mein Sohn den PKW von mir käuflich erwirbt, ihn auf seinen Namen ummeldet, die Versicherung und Steuer von diesem Wechsel benachrichtigt, wo bitte ist dann noch Sprache von einem "Scheingeschäft"?

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Der Pkw steht doch ohne Versicherung und Zulassung in Spanien. Wie soll dein Sohn den Wagen denn in Deutschland zulassen?

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#5
 Von 
Echtblond
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Er möchte ihn mit einem KFZ-Transporter nach Deutschland bringen, dort als erstes zum TÜV bringen, Danach Versicherung abschließen und anmelden.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Echtblond):
Wenn mein Sohn den PKW von mir käuflich erwirbt, ihn auf seinen Namen ummeldet, die Versicherung und Steuer von diesem Wechsel benachrichtigt, wo bitte ist dann noch Sprache von einem "Scheingeschäft"?



Laut dem Titel deines ersten Beitrages, hattest du gestern noch was anderes vor. ;)




"Kein TÜV keine Versicherung und doch möchte ich mit PKW nach Hause ! Aber wie??"


Jetzt möchte ich gerne meinen PKW wieder mit zurück nach Deutschland nehmen.
A. Wie mache es dies am geschicktesten? OHNE Versicherungsschutz und ohne TÜV?
B. Was könnte (wird) mich dort erwarten? Polizei, Anzeige, Bußgeld, Punkte und und und

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
Echtblond
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich möchte sehen ob es vielleicht noch andere Möglichkeiten gibt und dann die Beste wählen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119893 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Sonst darfst du dich auf jeden Fall schonmal mit §288 StGB beschäftigen.

Ja, man sollte darauf achten, das das ganze ein korrekten Ablauf hat.

Also mit allem so handeln als würde man an einen unbekannten Dritten verkaufen. Schön mit Vertrag, marktgerechtem Preis usw.



Zitat (von charlyt4):
Laut dem Titel deines ersten Beitrages, hattest du gestern noch was anderes vor.

Nö, die Frage war doch
Zitat (von charlyt4):
Wie mache es dies am geschicktesten?

:grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, die Frage war doch

Zitat (von charlyt4):
Wie mache es dies am geschicktesten?


:grins:



@ H.v.S.,


bitte richtig zitieren, sonst heisst es noch, ich hätte die Frage gestellt. :devil:

:grins:



gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Echtblond):
ich möchte sehen ob es vielleicht noch andere Möglichkeiten gibt und dann die Beste wählen



Hallo Echtblond,


hast du denn schon Informationen bezüglich der Forderungen der Versicherung und der Steuer?
Wenn nicht, klär das erst mal ab.

Schaff erst mal Fakten, bevor du dir über irgendwelche Alternativen Gedanken machst.

Wenn du selbst wieder nach Deutschland willst und nicht nur dein Sohn, ist es für dich besser, wenn du die
Sachen vorab alle klärst.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Alles irgendwie undurchsichtig - da steht ein Auto in Spanien oder auch nicht, soll per Autotransporter nach Deutschland gebracht werden um dann TÜV zu machen...naja Dafür wäre also Geld vorhanden.

Wenn das Auto aber in Deutschland steht und dem Zugriff von Gläubigern entzogen werden soll: kann man das Auto nicht verkaufen, die Schulden vom Verkaufserlös bezahlen und dann ein kleineres Auto kaufen? Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

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