Sehr geehrte Damen und Herren,
im September 2014 hatte ich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem ex-Arbeitgeber der mich zuvor fristlos gekündigt hatte.
Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung für ungültig und musste in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt werden inklusive voller Gehaltsnachzahlung für den Kündigungsmonat. Das Geld ist bis heute nicht gekommen, ausserdem fehlt noch ein Arbeitszeugnis. im September werden es 5 Jahre.
Wie sollte ich Ihrer Meinung nach vorgehen um alles mir zustehende zu bekommen und evtl noch Schadensersatz zu bekommen, oder gibt es evtl. Probleme wegen Verjährung?
Ich hoffe meine Frage wurde verständlich formulier.
Danke im Voraus
-- Editiert von Moderator am 12.04.2019 12:49
-- Thema wurde verschoben am 12.04.2019 12:49
Richterlich angeordnete Gehaltsnachzahlung nach Jahren nicht bezahlt.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie sollten die Zwangsvollstreckung einleiten.
Gibt es über das Arbeitszeugnis ebenfalls einen Titel?
ZitatWie sollte ich Ihrer Meinung nach vorgehen um alles mir zustehende zu bekommen und evtl noch Schadensersatz zu bekommen, oder gibt es evtl. Probleme wegen Verjährung? :
Haben Sie einen vollstreckbaren Titel?
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Falls nicht, sollte man auch jetzt noch einen Titel bekommen ("vollstreckbare Ausfertigung des Urteils"). Diesen mit Aktenzeichen bei Gericht anfordern.
Wegen dem Arbeitszeugnis würde ich separat im Arbeitsrecht-Forum nachfragen, ganz oben. Dort erwähnen, ob das Fehlen des Arbeitszeugnisses im Urteil angesprochen wurde oder nicht. Das könnte ggf. einen Unterschied machen. Bei der Komplexität an Einwirkungen auf so etwas (Ausschlussfristen über Tarifverträge und vieles mehr) ist man bei den Arbeitsrecht-Gurus bestimmt besser aufgehoben.
Wenn ein Urteil vorliegt und (wichtig!) das Unternehmen des Arbeitgebers noch existiert, hat man 30 Jahre Zeit, sich das Geld zu holen. Wie oben unter #3: "Vollstreckbare Ausfertigung" des Urteils beantragen und diese einem Gerichtsvollzieher anvertrauen. Kosten muss dann der Ex-Arbeitgeber tragen.
@mepeisen:
Zitat:(Ausschlussfristen über Tarifverträge und vieles mehr)
Die sind nach einem vollstreckbaren Urteil unbeachtlich. Da greift nämlich nur noch Prozessrecht und kein Arbeitsrecht mehr
ok, danke für die Info. Aber ich habe ja auch nochmal gefragt, ob das Arbeitszeugnis Teil des Verfahrens/Urteils war :-)
Das kann der TE ja dann im Arbeitsrechtsforum nochmal nachfragen, wenn ihm noch etwas unklar ist ;-)
ZitatWenn ein Urteil vorliegt und (wichtig!) das Unternehmen des Arbeitgebers noch existiert, hat man 30 Jahre Zeit, sich das Geld zu holen. :
Es sollten aber zwischenzeitlich Vollstreckungsversuche unternommen werden, ansonsten droht irgendwann einmal auch die Verwirkung (die jetzt aber noch nicht eingetreten ist).
Ohne Titulierung des Arbeitszeugnisses hat der Teilnehmer keinen Anspruch mehr auf ein dasselbe.
Vielen Dank für eure kompetenten Antworten.
Das Arbeitszeugnis war Teil des Entschlusses und gehörte zum selben Urteil.
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