Rückabwicklung Immobilienkaufvertrag einfach so?

13. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.06.2022 13:56:22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 12x hilfreich)
Rückabwicklung Immobilienkaufvertrag einfach so?


Gibt es allgemeine Erfahrungen?`

Ein Käufer-Ehepaar (keine kleinen Kinder mehr vorhanden) hatte mein Haus im Jahr 2009 per notariellem Kaufvertrag gekauft. Im Vertrag wurde vereinbart, dass die Zahlung des Kaufpreises erst am 31.12.2010 zu erfolgen hat. Der Käufer befand sich gerade in einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach Unfall, hat aber einen ziemlich sicheren Arbeitsplatz, sodass bei der Finanzierung durch die Bank erst wieder z.B. 3 Monatsgehälter vorgewiesen werden konnten usw. Ich ging das Risiko ein, da mein Finanzberater nach Abchecken der Finanzsituation des Käufers keinen Anlass sah, dem abzuraten.
Ein monatliches Entgelt (nicht Miete!) wurde im Vertrag vereinbart, der auf den Kaufpreis draufgerechnet wird. Dies zahlte er auch regelmäßig. Jetzt ist er seit 01.01.2011 in Verzug mit der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises von ..... Tsd. EUR und als ich ihm sagte, per ........2011 werde ich die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten bzw. mir den Vollstreckungstitel besorgen, sagte er: ..... da können wir das aber nicht machen. Ich habe den Eindruck, dem Käufer war die Tragweite seines notariellen Kaufvertrages nicht ganz klar. Wie ist die Situation? Kann der Käufer einfach ausziehen und ist damit die Sache für ihn erledigt? Kann er einfach den Vertrag rück abwickeln wie z.B. wenn man Raten für ein Elektrogerät nicht bezahlen kann und gibt alles wieder zurück? Und wie hoch ist die derzeitige Pfändungsfreigrenze, wenn ich dann pfänden lassen müsste? Vielen Dank im voraus für alle Antworten und oder Hinweise.

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12317.01.2011 14:37:55
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Beginner
(83 Beiträge, 15x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12302.06.2022 13:56:22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 12x hilfreich)

war nur zum Verständnis ein Beispiel. Sicherlich will ein Händler zumindest den Spatz in der Hand haben, wenn ein Käufer Raten nicht mehr bezahlen kann. Bei Immobilien sind es doch andere Dimensionen.

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>war nur zum Verständnis ein Beispiel. <hr size=1 noshade>


Das ist ja auch gar nicht schlecht.

Im Prinzip gelten dieselben Spielregeln.

Was ist in eurem KV für den Verzugsfall (Kaufpreis) geregelt? Wenn K sich nicht der sofortigen Zwangsvollstr. unterworfen hat, brauchst du für die Vollstr, erst mal einen Titel.

Da der K in Verzug ist, kannst du sofort einen Anwalt einschalten, die Kosten sind Verzugsschaden, ob K zahlungsfähig ist, bleibt dein Risiko. Vor dem LG besteht Anwaltszwang.

Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

-KP einklagen. Bis zur Zahlung erhälst du Verzugszinsen, s. KV.
-Vom KV zurücktreten, § 323 und Schadensersatz, § 325 BGB geltend machen.

Der K kann sich nicht einfach "verabschieden", Verträge sind bindend. Allerdings bist du (formell) noch Eigentümer, das GB ist noch nicht umgeschrieben.

Das ändert aber nichts an der schuldrl. Verpflichtung des K, die er vertragswidrig nicht eingehalten hat.

Bleibt eigentlich bloß die Frage: Hat er Geld?

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#4
 Von 
guest-12302.06.2022 13:56:22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, er hat sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen, es steht auch drin, dass ich eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar mir einholen kann. Mittlerweile hat sich mein Finanzberater, eingeschaltet und wirkt an den Lösungen mit. Der Berater hatte damals bei meinem neuen Haus kostenlos mitgeholfen, das passende Finanzmodell für mich zu finden, jetzt ist auch das Vertrauen da, dass er das auch hin bekommt.

Über die weitergehenden Dinge wie die Vollstreckung bin ich schon ganz gut informiert (als gelernte Anwaltsgehilfin).

Für mich bestand nur die Unsicherheit, ob jemand einfach so aus meinem verkauften Haus ausziehen kann und sagen: Nee, jetzt will ich nicht mehr (egal aus welchen Gründen).

Ich habe nun aber auch schon den kostenpflichtigen Rat eingeholt hier im Netzwerk. Und ich bin etwas beruhigter, dass der Käufer sich nicht einfach verabschieden kann.


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#5
 Von 
guest-12317.01.2011 14:37:55
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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