Hallo und Moin, moin,
Gläubiger ist im Besitz eines vollstreckbaren Titels.
Dieser wurde jetzt vom Amtsgericht Anfang September
vollstreckt; wurde eingestellt wg. fehlender "Masse".
Gläubiger wünschte die Rücksendung des Titels sowie
die Aufstellung des ? Inventarverzeichnisses ?.
Amtsgericht ist seit demit wg. erhöhten Arbeitsaufkommen
nicht in der Lage den Titel etc. zurückzusenden.
Fristen wurden von dem Gläubiger gesetzt, gibt es einen
Anspruch auf Herausgabe.
Grüße
Hêllênâ
Rücksendung Vollstreckungstitel
18. November 2008
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Frage vom 18. November 2008 | 10:44
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksendung Vollstreckungstitel
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#1
Antwort vom 18. November 2008 | 14:13
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 189x hilfreich)
Sorry, verstehe ich nicht so ganz.
Hast du den Vollstreckungstitel ans Amtsgericht geschickt und eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses beantragt? Hast du die Kosten gezahlt?
Und jetzt?
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