Rücktritt vom Gebot

16. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
bardiam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücktritt vom Gebot

Angenommen Person A hätte vor 14 Tage eine Wohnung ersteigert, aber laut des Gutachterberichts stehe der Wohnung ein Parkplatz zur Verfügng und Person A hätte heausgefunden, dass der Wohnung keinen Parkplatz zur Verfügung stehen würde.Die Frage sei, ob die Person A von dem Erwerb zurücktreten könnte.Die Person A würde sich auf eine Antwort freuen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Nein, einfach so zurücktreten kann man nicht.
Allerdings ist das mit dem Stellplatz schon merkwürdig, entweder im Grundbuch steht etwas von Stellplatz oder nicht. Wie kommt denn der Gutachter zu dem Ergebnis es gibt ein, bzw. wie kommen sie darauf es gibt keinen?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bardiam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Grundbuch steht nichts, die Person A weiß nicht, wie der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen ist und die Person hat sich einfach auf das Bericht vom Gutachter verlassen

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber laut des Gutachterberichts stehe der Wohnung ein Parkplatz zur Verfügng <hr size=1 noshade>

Mit welchem Wortlaut genau?



quote:<hr size=1 noshade>und Person A hätte heausgefunden, dass der Wohnung keinen Parkplatz zur Verfügung stehen würde. <hr size=1 noshade>

Wie hat sie das harausgefunden? Wurde das verifiziert? Wie wurde das verifiziert?



Was sagt der Gutachter dazu?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Die Hausverwaltung hat mit Sicherheit eine Teilungserklärung, da stehen die Stellplätze auch drin.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Four AIR
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Ein Rücktritt wegen Irrtum ist nicht möglich. Im Termin muss die Versteigerungsakte ausgelegen haben, die den Grundbuchauszug enthält.
Der A hätte die Situation des Stellplatzes prüfen können.

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-- Editiert Moderator am 19.02.2015 16:41

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bardiam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Person war kein rechtsmäßiger Besitzer, wie hätte die Person die Situation des Stellplatzes prüfen können?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Four AIR
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Im Versteigerungstermin, in dem Person A für die Wohnung geboten hat, war das Grundbuch für Bieter einsehbar, bzw. der A hätte den Rechtspfleger fragen können, was es mit dem Stellplatz auf sich hat, der im Gutachten erwähnt wird.

A scheint beides nicht gemacht zu haben.

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-- Editiert Moderator am 09.03.2015 20:29

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