Ruhende Pfändung - Gläubiger nicht auffindbar

27. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Cw123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ruhende Pfändung - Gläubiger nicht auffindbar

Hallo,

Bei mir tut sich gerade folgendes, unglaublich verzwacktes Problem auf. Meine Bank rief mich an, um mir mitzuteilen, dass auf meinem Konto eine ruhende Pfändung vorliegen würde von Vodafone bzw. RA Schneider. Diese ist aus dem Jahr 2010 und diese wurde auch beglichen, sie war ja auch berechtigt. Auch wenn ich zugeben muss, dass es schon komisch ist, dass diese Forderung nach 10 Jahren einfach wieder aufploppt - angeblich software bedingt. Habe in der Zwischenzeit bei meiner Bank auch keinerlei Probleme gehabt, Schufa über die Jahre ebenfalls bereinigt und sauber.

Nun ist es aber so, dass ich nicht mehr nachweisen kann, dass dem so ist. Ich hebe halt auch keine Unterlagen 10 Jahre lang auf, in dem Fall mein Fehler. Allerdings bekomme ich ohne entsprechenden Beleg diesen Eintrag nicht aus meinem Konto. RA Schneider aus Gütersloh scheint nicht mehr zu arbeiten, ich finde auch keinen Rechtsnachfolger. Die Vodafone stellt sich wahlweise dumm oder tot. Das Amtsgericht kann mir nicht helfen, da keine Unterlagen mehr existieren, laut Aussage der Mitarbeiterin werden diese lediglich 5 Jahre aufbewahrt.

Wie bekomme ich nun also raus, wer mein Ansprechpartner ist, damit diese (mittlerweile unberechtigte) Förderung gelöscht wird?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Sie können sich von der Bank eine Abschrift des dort eingegangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geben lassen.
Dieser sollte da noch vorhanden sein.

Haben Sie denn wenigstens noch den entwerteten Vollstreckungstitel?
Dann könnte man diesen zu dem Aktenzeichen aus dem PfÜB einreichen und die Pfändung aufheben lassen.

Es ist übrigens korrekt, dass die PfÜBs nur 5 Jahre aufzubewahren sind durch das Gericht.

Sollten Sie den Titel nicht mehr haben wird es schwierig.
Grundsätzlich ist es Ihre Aufgabe als Schuldner eine zustellungsfähige Adresse des Gläubigers mitzuteilen.
Das Gericht hat nicht zu ermitteln, wer jetzt Gläubiger sein könnte oder wer jetzt Vertreter ist.

Wenn es den Gläubigervertreter nicht mehr gibt bleibt Ihnen wohl nur noch die Möglichkeit über den Gläubiger selbst. Sollten Ihre Schreiben ignoriert werden bleibt wohl nur ein Gang zum Anwalt.

Man sollte aber auch überlegen, ob man nicht gegen die Bank vorgeht, da Sie den Software-Fehler, wenn es denn einer sein sollte, nicht zu vertreten haben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen