Schulden einfordern möglich?

24. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
ChrisB89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden einfordern möglich?

Guten Tag,

Angenommen Person A und B übergeben Person C eine Reise, da A und B diese nicht antreten können. B und C sind befreundet, A und C nicht. A und B hatten eine Beziehung, aber nun keinen Kontakt mehr; Gründe nicht relevant.

B hat einen geringen Anteil dieser Reise im Vorfeld gezahlt, A den Hauptanteil, dies ist auch per Kontoauszug nachweisbar. C schuldet nun Person A Geld für diese Reise.

Es wurde mündlich zwischen A und B ausgemacht, dass C das Geld zahlen wird. A hat über Facebook C angeschrieben (es ist keine Adresse oder sonstige Kontaktform außer Name bekannt) und ihm aufgefordert das Geld in den nächsten Wochen zu zahlen, begründet wie die Summe entsteht, etc. Person C schreibt deutlich, dass er "das Geld überweisen wird".

Das Geld kommt aber nicht an, A wird vertröstet. Es wird von C auf Ratenzahlung bestanden, welche ebenfalls nicht gezahlt wird. Alles schriftlich über Facebook, ist also im Nachhinein noch nachvollziehbar und es waren ausführliche Gespräche.

Nun hat Person A Person C eine Frist von knapp 4 Wochen gesetzt, dass das Geld überwiesen werden soll, ansonsten wird ein Anwalt eingeschaltet. Ebenfalls aber nur über Facebook, da ja keine Adresse bekannt ist. Die Nachricht wurde gelesen, es wurde aber bisher keine Stellung dazu genommen.

Die Frage ist, ob Person A möglicherweise klagen kann oder über ein gerichtliches Mahnverfahren das Geld einfordern kann? Andere Tipps? Die Adresse kann im dem Fall, dass Person A im Recht ist, bestimmt irgendwie ermittelt werden.


Freundliche Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich vermute mal nicht, dass C den B irgendwie bevollmächtigt hat für ihn irgendwelche Erklärungen abzugeben. Daher sehe ich nicht, wie in einem gemeinsamen Gespräch zwischen A und B der C wirksam hätte verpflichtet werden können, Geld an A zu zahlen. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter und der ist unwirksam.

Was man evtl. aus der Kommunikation über Facebook ableiten kann, müsste man im Einzelnen bewerten. Dazu wäre aber genaue Kenntnis vom Wortlaut notwendig, was hier in unerlaubte Rechtsberatung umschlagen würde.

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