Schulden in Deutschland wohne in ausland

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb500297-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden in Deutschland wohne in ausland

Hallo,
Ich bin vor 8 Monaten nach Georgien gezogen vor paar Jahren hatte ich eine Kredit Karte die Schulden habe ich mönatlich bezahlt aber seit dem ich hier bin kann ich nicht bezahlen 4000€. Es ist bestimmt mittlerweile an Inkasso weiter geleitet. Ich bin nicht mehr in Deutschland angemeldet, die Briefe können nicht zugestellt werden. Kann trotzdem in Deutschland ein Vollstreckungsbescheid oder sogar ein Haftbefehl erlassen werden? Mir ist mulmig zumute, wenn ich an die Urlaubsreise nach Deutschland und die Grenkontrolle denke. Kann da was passieren?

Danke für die Antworten
Angie

-- Editiert von Moderator am 24.09.2018 14:12

-- Thema wurde verschoben am 24.09.2018 14:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

:forum:



Zitat (von fb500297-96):
Kann trotzdem in Deutschland ein Vollstreckungsbescheid oder sogar ein Haftbefehl erlassen werden?

Klar.



Zitat (von fb500297-96):
wenn ich an die Urlaubsreise nach Deutschland und die Grenkontrolle denke. Kann da was passieren?

Klar.

Hatte mal so einen Fall, da meinte der freundliche Chinese er wäre gut geschützt vor Pfändungen.
Direkt am Flughafen wurde er abgefangen, Taschenpfändung mit allem drum und dran (Bargeld, Laptop und Breitling Uhr) gemacht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar.

Hatte mal so einen Fall, da meinte der freundliche Chinese er wäre gut geschützt vor Pfändungen.
Direkt am Flughafen wurde er abgefangen, Taschenpfändung mit allem drum und dran (Bargeld, Laptop und Breitling Uhr) gemacht.


Hat der Fall vielleicht einen anderen Hintergrund?

Zivilrechtliche Forderung !? Verfolgung durch den Zoll/Polizei !?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wenn der Gläubiger weiß, wann derjenige am Flughafen eintrifft, kann man natürlich dem GV auch den Hinweis geben, so dass er den Schuldner dort dann abpasst.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
fb500297-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Hatte mal so einen Fall, da meinte der freundliche Chinese er wäre gut geschützt vor Pfändungen.
Direkt am Flughafen wurde er abgefangen, Taschenpfändung mit allem drum und dran (Bargeld, Laptop und Breitling Uhr) gemacht.
Also sowas konnte mir auch passieren?
Wie kann man das vermeiden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Hat der Fall vielleicht einen anderen Hintergrund?

Nö, wie hier, Schuldner hat sich ins Ausland abgesetzt



Zitat (von charlyt4):
Zivilrechtliche Forderung

Korrekt.



Zitat (von fb500297-96):
Also sowas konnte mir auch passieren?

Ja.
Kommt halt darauf an, welche Anstrengungen der Gläubiger unternimmt um den Schuldner zu verfolgen.



Zitat (von fb500297-96):
Wie kann man das vermeiden?

Schulden bezahlen.
Oder genug Bargeld dabei haben um dann vor Ort zu bezahlen wenn man erwischt wird. Dann behält man auch alle Klamotten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ggf hoffen dass niemand Strafanzeige wegen Betruges gestellt hat und es ein Urteil in Abwesenheit gab.

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