Der Schuldner ist unbekannt verzogen. Laut Meldeamt ist er aber noch auf der Meldeadresse gemeldet. Man kann ihn auch nicht ausfindig machen.
Wird dann trotzdem ein Haftbefehl zur Abgabe der EV ausgestellt , der aber dem Schuldner nicht zugestellt werden kann?
Oder gibt es in diesem Fall eine andere Lösung?
Vielen Dank!
-- Editier von nom545 am 15.09.2015 18:35
Schuldner unbekannt verzogen - Haftbefehl wegen EV?
15. September 2015
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Frage vom 15. September 2015 | 18:35
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner unbekannt verzogen - Haftbefehl wegen EV?
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