Ein leerstehendes Haus wird bei einer Zwangsversteigerung erworben. Der Schuldner verweigert grundlos die Übergabe der Schlüssel. Problem: Der Ersteigerer hat am Tag nach der Auktion bereits einen Vorvertrag mit dem nächsten Käufer geschlossen, der das Haus zeitnah auch von innen sehen will. Wenn nun der neue Käufer deshalb von diesem Kaufvertrag zurücktreten sollte, kann dann der Ersteigerer die Differenz zwischen Höchstgebot und Kaufpreis als Schadensersatz gegen den Schuldner geltend machen und diesen Schadensersatz zusammen mit dem Räumungsbescheid (aus Kostengründen) beantragen, falls der Schuldner zahlungsfähig ist?
Muss man dem Schuldner eine Frist einräumen, um die Übergabe der Schlüssel durchzuführen oder darf man den Räumungstitel sofort beantragen?
Schuldner verweigert Schlüsselübergabe - Schadensersatz gleichzeitig mit Räumungstitel beantragen?
28. August 2018
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Frage vom 28. August 2018 | 10:45
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner verweigert Schlüsselübergabe - Schadensersatz gleichzeitig mit Räumungstitel beantragen?
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#1
Antwort vom 28. August 2018 | 15:52
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatMuss man dem Schuldner eine Frist einräumen, um die Übergabe der Schlüssel durchzuführen oder darf man den Räumungstitel sofort beantragen? :
Man, d.h. der Erwerber darf sofort einen Räumungstitel beantragen.
Der Käufer kann alles geltend machen, was er will. Sinnvoll wäre es allerdings, sich auf durchsetzbare Forderungen zu beschränken.ZitatWenn nun der neue Käufer deshalb von diesem Kaufvertrag zurücktreten sollte, kann dann der Ersteigerer die Differenz zwischen Höchstgebot und Kaufpreis als Schadensersatz gegen den Schuldner geltend machen :
Einen direkten rechtlich relevanten Zusammenhang sehe ich derzeit nicht, dieser kann sich allerdings aus den unbekannten Unterlagen durchaus ergeben.
Zitatund diesen Schadensersatz zusammen mit dem Räumungsbescheid (aus Kostengründen) beantragen, falls der Schuldner zahlungsfähig ist? :
Wenn überhaupt, sollte man durchaus eine verbundene Klage anstreben. Wobei es mir schwerfällt die Sinnhaftigkeit zu erkennen, da der Beklagte ja wohl tatsächlich zahlungsunfähig ist.
undZitatEin leerstehendes Haus :
widerspricht sich irgendwie ohne weitere Erklärung.ZitatRäumungsbescheid :
Berry
#2
Antwort vom 28. August 2018 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120174 Beiträge, 39842x hilfreich)
ZitatDer Ersteigerer hat am Tag nach der Auktion bereits einen Vorvertrag mit dem nächsten Käufer geschlossen, :
Zeitliche supobtimale Ablauforganisation des Ersteigerers ist nicht unbedingt die Schuld des Ex-Eigentümers.
ZitatWenn nun der neue Käufer deshalb von diesem Kaufvertrag zurücktreten sollte, :
Hat man ihm im Kaufvertrag denn ein entsprechendes Rücktrittsrecht eingeräumt?
Wie genau hat der Notar das formuliert?
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#3
Antwort vom 29. August 2018 | 08:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47625 Beiträge, 16832x hilfreich)
Zitat:kann dann der Ersteigerer die Differenz zwischen Höchstgebot und Kaufpreis als Schadensersatz gegen den Schuldner geltend machen und diesen Schadensersatz zusammen mit dem Räumungsbescheid (aus Kostengründen) beantragen, falls der Schuldner zahlungsfähig ist?
Nein, das kann er nicht.
Da bereits der Zuschlagsbeschluss im Zwangsversteigerungsverfahren ein Räumungstitel ist, ist es nicht möglich ihn mit einer Schadenersatzforderung zu verbinden.
#4
Antwort vom 29. August 2018 | 10:47
Von
Status: Unbeschreiblich (38463 Beiträge, 14007x hilfreich)
Schloss auswechseln, sowieso immer zu empfehlen, die Hütte in Besitz nehmen und gut ist.
wirdwerden
#5
Antwort vom 29. August 2018 | 11:19
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSchloss auswechseln, sowieso immer zu empfehlen, die Hütte in Besitz nehmen und gut ist. :
wirdwerden
Davon wurde mir vom Gericht dringend abgeraten, denn dann könnte der alte Besitzer behaupten: An der Wand hing noch ein Picasso und im Keller stand noch ein Safe voller Goldmünzen. Das Gericht meinte, wenn der Schuldner die Übergabe verweigert, muss es ein Gerichtsvollzieher machen, auch wenn das Haus leer steht.
#6
Antwort vom 29. August 2018 | 11:40
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Na und? Dann wechselt der Gerichtsvollzieher das Schloss aus bzw. lässt es öffnen. Wo liegt also das Problem?
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