Schuldner war untergetaucht

1. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jogi2112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner war untergetaucht

Hallo, wenn eine Person untertaucht und ins Ausland verschwindet(war selbständig in Deutschland) und ist nach Spanien für einige Jahre untergetaucht wegen bestehender Schulden privat wie auch geschäftlich. Es liegen Vollstreckungsbescheide von 2006 vor aber diese haben den Schuldner aus seiner Sicht nie erreicht. Er ist jetzt wieder zurück in Deutschland und hat sich Anfang 2014 auch wieder angemeldet. Bisher hat er keine weitere Post erhalten. Bestehen die Schulden dann noch oder sind sie verjährt? Es soll neben allgemeinen Rechnungen auch noch Steuerschulden vorhanden sein. Ist was kompliziert ich hoffe trotzdem verständlich

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat:
aber diese haben den Schuldner aus seiner Sicht nie erreicht.

dafür gibt es zum Glück die öffentliche Zustellung...

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#2
 Von 
Jogi2112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja und das heißt was?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Daß sie als zugestellt gelten: https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_%28Deutschland%29#.C3.96ffentliche_Zustellung

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#4
 Von 
Jogi2112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hintergrund ist aber der das ich weder Schuldner noch Gläubiger bin und somit keine Informationen habe sondern nur weiss dass es diese Briefe gibt. Und die Person sagt dadurch das bisher keine Post gekommen ist auch nix mehr kommt. Stimmt das? Es ist ja quasi 10 Jahre her.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Für das Mahnverfahren ist die öffentliche Zustellung allerdings ausgeschlossen.
Wenn tatsächlich die Zustellung unmöglich ist, geht das mit öffentlicher Zustellung nur im normalen Prozess (samt Versäumnisurteil).

Die Zustellung des VB ist offensichtlich 2006 noch an einen (toten) Briefkasten erfolgt. Dann gilt es erst mal als zugestellt, es sei denn der Schuldner kann das Gegenteil beweisen. Die Zustellung wird aber nachträglich geheilt, sobald der Schuldner das erste Mal den Titel zu Gesicht bekommt oder auch Kenntnis davon erlangt. Ab da zählt dann die 14-Tages-Frist.

-- Editiert von mepeisen am 02.11.2015 07:22

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