Hallo, wenn eine Person untertaucht und ins Ausland verschwindet(war selbständig in Deutschland) und ist nach Spanien für einige Jahre untergetaucht wegen bestehender Schulden privat wie auch geschäftlich. Es liegen Vollstreckungsbescheide von 2006 vor aber diese haben den Schuldner aus seiner Sicht nie erreicht. Er ist jetzt wieder zurück in Deutschland und hat sich Anfang 2014 auch wieder angemeldet. Bisher hat er keine weitere Post erhalten. Bestehen die Schulden dann noch oder sind sie verjährt? Es soll neben allgemeinen Rechnungen auch noch Steuerschulden vorhanden sein. Ist was kompliziert ich hoffe trotzdem verständlich
Schuldner war untergetaucht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:aber diese haben den Schuldner aus seiner Sicht nie erreicht.
dafür gibt es zum Glück die öffentliche Zustellung...
Ja und das heißt was?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Daß sie als zugestellt gelten: https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_%28Deutschland%29#.C3.96ffentliche_Zustellung
Der Hintergrund ist aber der das ich weder Schuldner noch Gläubiger bin und somit keine Informationen habe sondern nur weiss dass es diese Briefe gibt. Und die Person sagt dadurch das bisher keine Post gekommen ist auch nix mehr kommt. Stimmt das? Es ist ja quasi 10 Jahre her.
Für das Mahnverfahren ist die öffentliche Zustellung allerdings ausgeschlossen.
Wenn tatsächlich die Zustellung unmöglich ist, geht das mit öffentlicher Zustellung nur im normalen Prozess (samt Versäumnisurteil).
Die Zustellung des VB ist offensichtlich 2006 noch an einen (toten) Briefkasten erfolgt. Dann gilt es erst mal als zugestellt, es sei denn der Schuldner kann das Gegenteil beweisen. Die Zustellung wird aber nachträglich geheilt, sobald der Schuldner das erste Mal den Titel zu Gesicht bekommt oder auch Kenntnis davon erlangt. Ab da zählt dann die 14-Tages-Frist.
-- Editiert von mepeisen am 02.11.2015 07:22
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten