Angenommen... Wir hätten eine titulierte Forderung in Höhe von rd. 2.100 € gegen einen Schuldner, der im benachbarten (grenznahen) Ausland (Frankreich) seinen Wohnsitz hat. In Deutschland hat der Schuldner noch Grundbesitz (z. B. ein bebautes Grundstück und ein unbebautes Grundstück).
Welche Möglichkeit(en) gäbe es zur Beitreibung/Vollstreckung? Freiwillig kommt der nicht in die Gänge...
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Schuldner wohnt im Ausland
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Viel zu lesen, aber hier steht alles drinne.
http://www.juraportal24.de/europarecht/artikel_70/der_europaeische_vollstreckungstitel.html
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Es besteht die Möglichkeit des Zugriffs auf die in der Bundesrepublik liegenden Grundstücke, näheres unter dem Abschnitt "Vollstreckungshandlungen bei Grundstücken";
http://www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendung.html
Da der Schuldner in Frankreich wohnt, müßten die notwendig werdenden gerichtlichen Zustellungen dorthin vorgenommen werden.
Auskunft darüber gibt die
VERORDNUNG (EG) Nr. 1348/2000 DES RATES
vom 29. Mai 2000
über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaatem
Eine verläßliche Auskunft über die gegebenen Möglichkeiten einer Zustellung erhalten sie vom Bundesministerium der Justiz
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