Schuldner zahlt nicht, Schulden Verschleppung ?

14. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
daniela.k
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)
Schuldner zahlt nicht, Schulden Verschleppung ?

Hallo zusammen,
gehen wir davon aus das ein Arbeitgeber zu Lohnzahlungen gerichtlich verurteilt wurde.
Dieser seit nun über 1 1/2 Jahren nicht zahlt und bereits ein Gerichtsvollzieher beauftragt wurde.

Dem Gerichtsvollzieher wurde vom Arbeitgeber gesagt das der Anspruch auf die Agentur für Arbeit übergegangen wäre, aber nicht das es vom Gesamtbetrag nur ein kleiner Betrag war.
Der Gerichtsvollzieher stellt daraufhin ohne Nachweise die Zwangsvollstreckung ein.

Auf weitere Aufforderungen die Vollstreckung fortzusetzen wurde nicht reagiert und es musste erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden.

Macht es hier noch Sinn diesem nun erneut eine Aufforderung zur Vollstreckung zu schicken oder direkt dem Arbeitgeber einen Mahnbescheid schicken ?

Dieser zögert die Begleichung der Schulden ja nun schon immens hinaus und irgendwann sind die Schulden sicher verjährt, ohne Titel.

Wie sähen den die Möglichkeiten in so einem Fall aus, was könnte man machen oder wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

ich kann dir nicht so ganz folgen:

quote:
gehen wir davon aus das ein Arbeitgeber zu Lohnzahlungen gerichtlich verurteilt wurde.


quote:
Dieser zögert die Begleichung der Schulden ja nun schon immens hinaus und irgendwann sind die Schulden sicher verjährt, ohne Titel.


Wenn die Forderung tituliert ist, macht die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers natürlich Sinn - ist jedoch die Forderung nicht tituliert, vollstreckt kein Gerichtsvollzieher.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
daniela.k
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)

ja das war mir alles sehr unklar, ob ein titel vorliegt.
ich habe daraufhin beim gericht angerufen, die haben mir das so erklärt:

nach dem gerichtsprozess wurde die forderung an das amtsgericht zur vollstreckung übergeben.
der gerichtsvollzieher prüft das ganze, erstellt den titel und versucht die schulden einzutreiben.

der gerichtsvollzieher hätte nun bei seinem breif, in dem er die vollstreckung eingestellt hatte, den titel mit schicken sollen.
da er das nicht gemacht hat, war mir nun unklar ob einer existiert.

habe den gerichtsvollzieher nun erneut aufgefordert den ausstehenden lohn zu "kassieren".

schon unmöglich das ganze, man bekommt zu recht geld von jemand aber dieser zahlt einfach nicht.
scheint ja auch den gerichtsvollzieher belogen zu haben, was die schuldsumme betrifft und nun sind schon 1 1/2 jahre vorbei.

bei einem inkassounternehmen wäre das sicher schneller gegangen, als bei einem gerichtsvollzieher.






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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
nach dem gerichtsprozess wurde die forderung an das amtsgericht zur vollstreckung übergeben.
der gerichtsvollzieher prüft das ganze, erstellt den titel und versucht die schulden einzutreiben.


Da hat das Gericht aber entweder falsch erklärt oder du hast was falsch verstanden.

Ich gehe mal aus, dass du den AG vor dem Arbeitsgericht verklagt hast. Ende des Prozesses war wahrscheinlich ein Urteil. Das wurde vom Arbeitsgericht mit einer sog. Vollstreckungsklausel versehen. Das ist der Vollstreckungstitel.

Den musst du dann selbst (oder evtl. ein eingeschalteter Anwalt) an die Gerichtsvollzieherverteilstelle beim Amtsgericht zur Einleitung der Zwangsvollstreckung weiterleiten und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragen. Der GV erstellt keinen Titel, den muss er von dir bereits mit dem ZV-Auftrag erhalten haben, sonst wird er gar nicht täitg.

1x Hilfreiche Antwort

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