Hallo zusammen,
ich habe einen Titel von ~1000 € wegen einer Körperverletztung.
Der Schuldner ist aber Zahlungsunfähig d.h. ich habe eine Kontenpfängung usw. schon durchführen lassen. Als letztes hat er auch einen EV abgelegt.
Mein Problem ist es, der Schuldner wechselt seine Bankkonten & Wohnsitze in Jahresrhythmus ... für mich bedeutet es immer wieder zusaätzlichen Aufwand Ihn zu ermitteln.
Meine Frage nun:
1. wie kann ich Ihn verpflichten seine "Veränderungen" mir mitzuteilen ?
2. wie kann ich erfahren, ohne jedesmal zu Pfänden, ob er nun Vermögen hat ?
3. darf ich bei einer Pfändung eigentlich anwesend sein ?
4. er empfängt Sozialleistungen, kann ich an die ran ?
Das schöne ist halt der werte Schuldner verarscht mich auf rechtlichem Wege immer wieder ..... was soll ich tun ?
Bitte um Statements ....
Grüße
Thorsten
Schuldner zahlt nicht *** und verschwindet ....
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
Sozialleistungen sind 7 Tage nach Zugang auf dem Konto unpfändbar, danach sind sie dann ganz normal pfändbar - wenn sie dann noch da sind...
Gruß vom mümmel
-- Editiert am 02.03.2009 16:37
quote:
1. wie kann ich Ihn verpflichten seine "Veränderungen" mir mitzuteilen ?
Nein
quote:
2. wie kann ich erfahren, ohne jedesmal zu Pfänden, ob er nun Vermögen hat ?
Gar nicht
quote:
3. darf ich bei einer Pfändung eigentlich anwesend sein ?
Nein
quote:
4. er empfängt Sozialleistungen, kann ich an die ran ?
Kaum
Ich würde einfach mal 10 Jahre warten. Sonst bleibt nur immer wieder pfänden lassen und alle 3 Jahre ne EV.
P.S. Pfände mal die Mietkaution, die bleibt bei ausziehen evtl. hängen.
K.
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Die Antworten von mustermann2000 kann ich so nicht stehen lassen.
1. wie kann ich Ihn verpflichten seine "Veränderungen" mir mitzuteilen ?
Es gibt die Möglichkeit, den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme einer erneuten eV zu beauftragen, wenn bekannt wird, dass sich die Vermögensverhältnisse verändert haben. (z.B. wenn der Schuldner eine neue Arbeitsstelle hat) Dies ist auch vor Ablauf von drei Jahren möglich.
2. wie kann ich erfahren, ohne jedesmal zu Pfänden, ob er nun Vermögen hat ?
Man kann bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht die Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses beantragen. Hieraus sind weitere Vollstreckungsmöglichkeiten prüfbar.
3. darf ich bei einer Pfändung eigentlich anwesend sein ?
Nach § 62 Abs. 5 GVGA darf der Gläubiger oder ein mit Vollmacht versehener Vertreter bei der Vollstreckungshandlung anwesend sein. In die Vollstreckungshandlung darf allerdings nicht eingegriffen werden. Den Gerichtsvollzieher sollte man vorab darüber informieren, damit er den Zeitpunkt der Vollstreckung rechtzeitig bekanntgeben kann.
4. er empfängt Sozialleistungen, kann ich an die ran ?
Siehe Antwort von mümmel.
Ich hoffe, mit diesen Infos konnte ich helfen.
Viel Erfolg!
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