Hallo zusammen,
ich habe heute leider erfahren das ein Schuldner nach 4 Jahren Zahlungsverweigerung leider keine Zinsen zahlen muss.
Ebenso kann ich die Kosten für meine Auslagen (Einschreiben, Gerichtsvollzieher...) auch nicht dem Schuldner in Rechnung stellen.
Zumindest schreibt mir das der Schuldner.
Da die Schuldensumme in einem Vergleich gerichtlich ermittelt wurde, dort aber leider keine Zinsen festgesetzt wurden.
(Bestätigte mir leider auch meine Anwältin, meinte aber man könne es versuchen)
Ist das so Richtig ?
Gibt es keine Möglichkeit Zinsen fordern zu können.
Ebenso die Kosten für den Gerichtsvollzieher ?
Was ist mit Kosten für jede Menge Einschreiben (an Schuldner/Gerichtsvollzieher)?
Ich bin ein wenig Baff das man als Schuldner sich jahrelang vor einer Zahlung drückt, und die Kosten/Zinsen dann dem Gläubiger überlassen werden.
Falls dem so richtig ist, würde ich mich auch darüber freuen zu Erfahren was ich in Zukunft beachten sollte.
Damit das nicht wieder passiert.
Vielen Dank !
Schuldner=Zinsen,Gerichtsvollzieher,Portokosten ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
http://www.brennecke.pro/175534/Titulierte-Zinsen-verjaehren-schneller-als-der-Titel-selbst
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Ich nehme an, du hast einen Titel.
quote:
Zumindest schreibt mir das der Schuldner.
Und dann ist das einfach nur Quatsch. Die direkten betreibungskosten (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten) müssen grundsätzlich immer vom Schuldner bezahlt werden. Schreibauslagen sind ggf. ebenso zu erstatten.
Hinsichtlich der Zinsen bin ich ansonsten überfragt. Hamburgers Link betrifft Zinsen, die tituliert sind, also im Urteil vorhanden sind. Wenn deine Anwältin sagt, dass hier auch im Nachhinein zumindest für die letzten drei Jahre keine Zinsen gefordert werden dürften, sieht es blöd aus. Dann hat evtl. jemand leicht gepennt beim Urteil. Steht im Vergleich etwas dazu, bis wann der zu bezahlen ist?
In Zukunft: Konsequenzen reinschreiben lassen, wenn der Schuldner die Zahlung verweigert.
Hat denn dein Schuldner Geld oder ist bei ihm nichts pfändbar? Vermögensauskunft wurde abgenommen? Kontopfändung/ Gehaltspfändung?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 30.01.2014 23:12
-- Editiert mepeisen am 30.01.2014 23:12
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Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Ich habe am Dienstag einen Termin bei meiner Anwältin und wollte mich vorher nur lieber auch noch mal Schlau machen, vier Augen sehen eventuell besser :-)
Die Anwältin meinte das selbe, also das jemand bei Erstellung des Vergleiches gepennt hat und dort keine Zinsen angegeben wurden.
Ein Datum bis wann die Schulden bezahlt werden sollen, steht dort leider auch nicht.
Der ehemalige Arbeitgeber meinte lediglich vor Gericht er bezahle umgehend, zu mir sagte er dann vor dem Gericht ich sehe keinen Cent.
Der ganze Fall zog sich leider vier Jahre lang hin, sein Vorteil war das er ein guter Freund des Obergerichtsvollzieher ist.
Dieser war mit der Zwangsvollstreckung betraut und hat das ganze sehr erschwert bis verhindert, was ein anderes Thema ist.
Nach den Briefen der Anwältin hat der Schuldner nun direkt einen Scheck mit geschickt und durch seinen Freund den Obergerichtsvollzieher die Unterlagen an die Anwältin schicken lassen.
Da ich aber noch Kosten durch die Zwangsvollstreckung erwarte, möchte ich diese auch vom Schuldner bezahlen lassen.
Eventuell auch die Kosten der Anwältin, das wird Thema am Dienstag sein.
Zumindest freue ich mich das die Kosten der Zwangsvollstreckung wohl schon vom Schuldner bezahlt werden müssen.
Geld hatte er all die Jahre zu genüge, immerhin besitzt er zwei Restaurants.
Die Schulden bestanden aus drei Monatslöhnen die noch zu zahlen gewesen wären.
Es war bisher auf jedenfall ein Abenteuer, erst nach Beauftragung der Anwältin nimmt dieses nun ein Ende.
Sichern Sie Zwangsvollstreckungskosten etc. durch Kostenfestsetzungsantrag gem. § 788 ZPO
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Eventuell gibt es noch einen Weg, nachträglich Zinsen zu fordern. Dazu könnte man sogar, wenn der Gerichtsvollzieher wirklich trotz Vermögen der Firma, die Vollstreckung vorsätzlich verhindert hat, gegen ihn vorgehen. Wenn man stichhaltige Beweise dafür hat....
Stichwort, dass du evtl. der Anwältin mit nehmen kannst: §839 BGB
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