Hallo liebe Community,
ich habe Post von einem Inkassounternehmen bezüglich einer Zahlungsaufforderung erhalten. Nach Durchsicht meiner Unterlagen habe ich scheinbar schlichtweg vergessen, eine offene Rechnung zu bezahlen und durch einen Wechsel des Wohnortes konnte kein Kontakt hergestellt werden und eine Adressermittlung durch das Inkassounternehmen wurde eingeleitet. Ich bin bereit, die geforderte Summe zu begleichen, allerdings wurde dem Schreiben ein selbstständiges Schuldanerkenntnis beigefügt. Bin ich gezwungen, dieses zu unterschreiben, wenn ich der Zahlungsforderung nachkommen will? Oder reicht eine einmalige Überweisung auf das angegebene Konto und ein Nachweiß dieser für die persönlichen Unterlagen?
Vielen Dank im voraus für Rückmeldungen.
Selbstständiges Schuldanerkenntnis unterschreiben
7. September 2016
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Frage vom 7. September 2016 | 12:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständiges Schuldanerkenntnis unterschreiben
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#1
Antwort vom 7. September 2016 | 14:25
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Zitat:Bin ich gezwungen, dieses zu unterschreiben
Nö. Bezahle einfach, was du bezahlen willst/musst und gut ist. Hebe den Überweisungsträge auf bzw. den Kontoauszug.
Ggf. nochmal drüber schauen wie sich die Gebühren zusammensetzen.
Dass Schuldeingeständnisse gefordert werden, deutet meistens darauf hin, dass irgendeine Unfugsgebühr versteckt wurde, die man nicht zahlen muss.
#2
Antwort vom 7. September 2016 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119434 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatIch bin bereit, die geforderte Summe zu begleichen, :
Gab es schon ein Urteil eines Gerichtes darüber?
Ansonsten sollte man erst mal prüfen was da so gefordert wird.
Oft sind da Posten drin, die nicht durchsetzungsfähig sind.
Wenn einem das jedoch nichts ausmacht und man schnell Ruhe haben will, dann kann an natürlich zahlen.
ZitatBin ich gezwungen, dieses zu unterschreiben, wenn ich der Zahlungsforderung nachkommen will? :
Nein, gerade dann ist es vollkommen unnötig.
ZitatOder reicht eine einmalige Überweisung auf das angegebene Konto und ein Nachweiß dieser für die persönlichen Unterlagen? :
Korrekt.
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#3
Antwort vom 7. September 2016 | 18:59
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Wenn Sie die Schuld durch nachweislich durch Überweisung begleichen dann hat sich die Sache erledigt. Der Gläubiger hat jedenfalls keinen Anspruch auf ein entsprechendes Anerkenntnis durch Sie.
Sie haben allerdings Anspruch auf auf eine Quittung nach § 368 BGB
und - das Sie im Bereich der Zwangsvollstreckung Ihr Thema platziert haben - auf Herausgabe des Schuldtitels nach § 371 BGB
.
-- Editiert von Xipolis am 07.09.2016 19:03
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