Selbstständiges Schuldanerkenntnis unterschreiben

7. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hansi19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständiges Schuldanerkenntnis unterschreiben

Hallo liebe Community,

ich habe Post von einem Inkassounternehmen bezüglich einer Zahlungsaufforderung erhalten. Nach Durchsicht meiner Unterlagen habe ich scheinbar schlichtweg vergessen, eine offene Rechnung zu bezahlen und durch einen Wechsel des Wohnortes konnte kein Kontakt hergestellt werden und eine Adressermittlung durch das Inkassounternehmen wurde eingeleitet. Ich bin bereit, die geforderte Summe zu begleichen, allerdings wurde dem Schreiben ein selbstständiges Schuldanerkenntnis beigefügt. Bin ich gezwungen, dieses zu unterschreiben, wenn ich der Zahlungsforderung nachkommen will? Oder reicht eine einmalige Überweisung auf das angegebene Konto und ein Nachweiß dieser für die persönlichen Unterlagen?

Vielen Dank im voraus für Rückmeldungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Bin ich gezwungen, dieses zu unterschreiben

Nö. Bezahle einfach, was du bezahlen willst/musst und gut ist. Hebe den Überweisungsträge auf bzw. den Kontoauszug.
Ggf. nochmal drüber schauen wie sich die Gebühren zusammensetzen.
Dass Schuldeingeständnisse gefordert werden, deutet meistens darauf hin, dass irgendeine Unfugsgebühr versteckt wurde, die man nicht zahlen muss.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Hansi19):
Ich bin bereit, die geforderte Summe zu begleichen,

Gab es schon ein Urteil eines Gerichtes darüber?

Ansonsten sollte man erst mal prüfen was da so gefordert wird.
Oft sind da Posten drin, die nicht durchsetzungsfähig sind.


Wenn einem das jedoch nichts ausmacht und man schnell Ruhe haben will, dann kann an natürlich zahlen.



Zitat (von Hansi19):
Bin ich gezwungen, dieses zu unterschreiben, wenn ich der Zahlungsforderung nachkommen will?

Nein, gerade dann ist es vollkommen unnötig.



Zitat (von Hansi19):
Oder reicht eine einmalige Überweisung auf das angegebene Konto und ein Nachweiß dieser für die persönlichen Unterlagen?

Korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wenn Sie die Schuld durch nachweislich durch Überweisung begleichen dann hat sich die Sache erledigt. Der Gläubiger hat jedenfalls keinen Anspruch auf ein entsprechendes Anerkenntnis durch Sie.

Sie haben allerdings Anspruch auf auf eine Quittung nach § 368 BGB und - das Sie im Bereich der Zwangsvollstreckung Ihr Thema platziert haben - auf Herausgabe des Schuldtitels nach § 371 BGB .

-- Editiert von Xipolis am 07.09.2016 19:03

0x Hilfreiche Antwort

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