Seltsamer Vollstreckungsbescheid

29. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sputniki
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Seltsamer Vollstreckungsbescheid

Folgendes Problem ein bekannter hat eine Verkehrsrechtschutzversicherung wo der Beitrag jährlich fällig ist, nun konnte er den beitrag nicht bezahlen, nach langem hin und her hat er sich mit der Versicherung darauf geeinigt den betrag in Monatlichen Raten zu begleichen. Die Rate war immer am 20. vom Monat fällig nun gut er hat auch immer pünktlich bezahlt und die hälfte der vorderung beglichen, nun kam heute ein Volstreckungsbescheid über die Anfängliche summe ins haus das Komische an der Sache ist aber das die Versicherung den eigentümer in der Zeit gewechselt hat und nicht mehr xxx heißt sondern yyy und die Kontodaten in dem Vollstreckungsbescheid sind nicht die gleichen wie die wo er damals bekommen habe für die Ratenzahlung. Was auch seltsam ist das der Vollstreckungsbescheid am 19. Beantragt wurde und aber die Rate ja erst am 20. fällig war.
Was kann mein Bekannter jetzt in dem fall machen ??


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
schwer zu sagen, ohne die genauen Zusammenhnge zu kennen.
Natrlich kann die Versicherung fusioniert haben und hat heute einen anderen Namen - das ndert nichts an der Forderung.
Vor dem VB gab's auch mal einen MB! Ist die Forderung berechtigt nimmt alles seinen Lauf! Wenn nicht muss sptestens jetzt widerspruch gegen die Forderung erhoben werden!

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#2
 Von 
Sputniki
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja es hat einen Mahnbescheid gegeben daraufhin wurde dann die Ratenzahlung ausgehandelt. Die Forderung auf dem vollstreckungsbescheid ist die gleiche wie im Mahnbescheid aber warum werden dann die Raten nicht angerechnet? Macht es sinn sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen? Was würde passierenn wenn man es drauf ankommen lassen würde bis der GV kommt? man kann ja alles nachweißen das schreiben mit der Ratenvereinbarung und die Zahlungen die geleistet wurden!!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119231 Beiträge, 39696x hilfreich)

quote:
Macht es sinn sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen?

Auf jeden Fall. Hier sollte geschildert werden, das die Ratenzahlung vereinbart war und auf die entsprechenden Zahlungen verwiesen werden. Über alle Belege sollten entsprechende Kopien beigefügt werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Sputniki
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

so ich Berichte mal den aktuellen stand!
Der Versicherung wurde angerufen und die haben gesagt man solle den Vollstreckungsbescheid ignorieren, dieser sei nur Beantragt worden im falle das man sich nicht an die Ratenzahlung halte.
Soll gegen diesen bescheid trotzdem Wiederspruch eingelegt werden?

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#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Natürlich und zwar fristgerecht beim zuständigen Gericht und mit Verweisen auf die Zahlungen mit Belegen. Sonst kommen die doch an einen Titel!!!

Erforderlichenfalls zudem einstweilige Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen beantragen bzw. mit Anwalt Vollstreckungsgegenklage einlegen.

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#6
 Von 
Sputniki
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort!

quote:
mit Anwalt Vollstreckungsgegenklage einlegen

Wäre warscheinlich zu teuer da der Vollstreckungsbescheid auf 150euro beläuft

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Gleich zahlen, Nachweise auch beim Gericht einreichen, damit dann den Einspruch begründen! Bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts vorsichtshalber so für alle Fälle noch nachfragen wg. Antrag auf einstweiliger Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen.

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