Sicherheitsleistung, Mietverhältnis und Räumung

6. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Peerless
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)
Sicherheitsleistung, Mietverhältnis und Räumung

Hallo zusammen,

wir überlegen gerade, an einer ZVS für eine Immobilie teilzunehmen. Das Objekt ist bewohnt. Wir würden das Althaus aber abreißen und neu bauen wollen. Ich hätte in diesem Zusammenhang drei Fragen:

1. Welches ist der sicherste Weg, um die 10% Sicherheitsleistung zu hinterlegen? Bei den Schecks habe ich Bedenken, dass die ja eigentlich wie Bargeld sind und von jedem, der sie findet eingelöst werden können. Bei der Überweisung zögere ich gerade noch, weil ich mich drauf verlassen muss, dass die Kohle im Zweifel wieder zurückkommt.

2. Wo erhalte ich eine gesicherte Auskunft darüber, ob für das Objekt Miet- oder Pachtverhältnisse bestehen. Wird das beim Termin mit verlesen? Ist das dann rechtsverbindlich - sprich: alles was nicht benannt wird, kann nicht im Nachhinein noch als böse Überraschung kommen?

3. Kann der durch die Versteigerung erworbene Räumungstitel auch problemlos vollstreckt werden, wenn wir das Haus abreißen würden? Wie lange dauert sowas im schlimmsten Fall, falls der Alteigentümer wirklich nicht runtergeht?

Danke und Grüße
Peerless

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120314 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist das dann rechtsverbindlich - sprich: alles was nicht benannt wird, kann nicht im Nachhinein noch als böse Überraschung kommen? <hr size=1 noshade>

Nein, eine ZVS ist immer ein große Überraschungstüte. kann gut gehen oder in den Ruin führen.

Entweder man sammelt vorher alle Informationen selbst (fast nicht möglich) oder kann sich den Verlust in Falle des Falles leisten.



quote:<hr size=1 noshade>Kann der durch die Versteigerung erworbene Räumungstitel auch problemlos vollstreckt werden, wenn wir das Haus abreißen würden? <hr size=1 noshade>

Nein.
1. Er geht einfach nicht (zeitaufwändige Räumung notwendig)
2. Er hat Rechte welche durch den Zuschlag nicht erloschen sind (dann dauert das ewig oder wird sehr teuer)



quote:<hr size=1 noshade>Wie lange dauert sowas im schlimmsten Fall, falls der Alteigentümer wirklich nicht runtergeht?
<hr size=1 noshade>
6 Monate (utopisch) bis X Jahre. Wer sicher gehen will plant einen Puffer von 2 Jahren ein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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