Sicherungshypothek

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
kalleka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherungshypothek

Hallo
In eiem Urteil steht:
Sicherungshypothek X Summe mit 5% Zinsen über dem Basiszinssatz aus X Summe,Höchstens jedoch 18% Zinsen jährlich für ......Im Wege der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil....

Wird auf die Summe 5% Zinsen Gezahlt oder sind es nur verzugsinsen ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kalleka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es sit so wenn es nur Verzugzinsen sind dann ist es ja nur wenn mein Papa nicht gezahlt hat,sonst wäre es eine feste Verzinsung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kalleka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum bekommt man auf eine Forderung ca 7% Zinsen.Dann wurden ja viel mehr nur Kosten getilgt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen