Sind Kosten für Ermittlung Adresse vom Schuldner vollstreckbar?

22. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Japo34
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Kosten für Ermittlung Adresse vom Schuldner vollstreckbar?

Weiß jemand, ob man die Kosten für eine Adressermittlung -z.b. Melderegisterauskunft- vom Schuldner (Kindesunterhalt) ersetzt bekommt, wenn er von sich aus seine neue Anschrift bisher noch nie mitgeteilt hat?

Bisher ist er 2 mal umgezogen und mann konnte dies nur erfahren indem man sich für ca. 10 Euro pro Auskunft diese selbst eingeholt hat,

Wäre denn Einschreiben, die man an den Schuldner gesendet hat, um eben genau dies zu erfahren auch vom Schuldner zu tragen? Er hat bisher noch nie geantwortet.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ja gehört dazu.

die Meldeamtsanfragen.

-- Editiert von AltesHaus am 22.11.2018 19:41

0x Hilfreiche Antwort

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