Weiß jemand, ob man die Kosten für eine Adressermittlung -z.b. Melderegisterauskunft- vom Schuldner (Kindesunterhalt) ersetzt bekommt, wenn er von sich aus seine neue Anschrift bisher noch nie mitgeteilt hat?
Bisher ist er 2 mal umgezogen und mann konnte dies nur erfahren indem man sich für ca. 10 Euro pro Auskunft diese selbst eingeholt hat,
Wäre denn Einschreiben, die man an den Schuldner gesendet hat, um eben genau dies zu erfahren auch vom Schuldner zu tragen? Er hat bisher noch nie geantwortet.
Sind Kosten für Ermittlung Adresse vom Schuldner vollstreckbar?
22. November 2018
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Frage vom 22. November 2018 | 19:17
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Kosten für Ermittlung Adresse vom Schuldner vollstreckbar?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 22. November 2018 | 19:39
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Ja gehört dazu.
die Meldeamtsanfragen.
-- Editiert von AltesHaus am 22.11.2018 19:41
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