Hallo,
mein Sohn ist 25 Jahre, hat Agoraphobie und wohnt bei uns zuhause hat aber kein eigenes Zimmer. Er hat sehr Hohe Beitragsschulden bei der KK [33000€] weil er nicht versichert ist
Der arme verlässt seit 7 Jahren nicht mehr die Wohnung.
meine Frage darf der Gerichtsvollzieher meine Sachen Pfänden? Mein Sohn Besitz nichts.
Mfg
-- Editiert von RalfderRolf am 21.09.2019 17:26
Sohn, Agoraphobie, Krankenkasse schulden
21. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. September 2019 | 17:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn, Agoraphobie, Krankenkasse schulden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. September 2019 | 17:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
Zitatmeine Frage darf der Gerichtsvollzieher meine Sachen Pfänden? :
Definiere "meine Sachen"?
Sachen die man besitzt?
Die darf er pfänden, wenn das Eigentum daran beim Schuldner vermutet wird. Die Nachweise kann man dann nachliefern bzw. muss Drittwiderspruchsklage erheben.
Sachen deren Eigentümer man ist?
Die darf er nicht pfänden, wenn man das Eigentum glaubhaft macht. Auch nicht wenn ein anderer wie der Schuldner sie besitzt.
ZitatMein Sohn Besitz nichts. :
Das ist überaus unglaubwürdig.
Und jetzt?
Schon
268.350
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten