Sonderkündigungsrecht 3 Monate? oder doch nicht?

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wooky
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht 3 Monate? oder doch nicht?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um Hilfe in folgendem Fall:
Es wird eine vermietete Wohnung zwangsversteigert.
Die Mieterin wohnt bereits seit 25 Jahren darin.
Der neue Eigentümer macht fristgerecht vom Sonderkündigungrecht gebrauch und begründet den Eigenbedarf gut.

Wie lange ist die Kündigungsfrist(Zeitpunkt zum Auszug der Mieterin)?

Oft lese ich dass sie 3 Monate beträgt.
z.b. hier
http://www.123recht.net/Mietrecht-Zwangsversteigerung-K%C3%BCndigungsfrist-__f154713.html

Allerdings wird auch oft gesagt dass die Frist einer ordentlichen Gündigung gilt.
In diesem Fall (25 Jahre) wären das 9 Monate.

Welche Aussage stimmt nun und wo steht es geschrieben?

Ich danke euch vielmals für die Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

§ 57a ZVG gibt das Recht auf außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist; man beachte besonders insbesondere die Tatsache, dass nur zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden kann),

§ 573d BGB beschreibt, wie die Kündigung abzulaufen hat. Da steht im Absatz 2:

quote:<hr size=1 noshade>Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig <hr size=1 noshade>

Es geht also nur die Dreimonatsfrist, und diese auch nur zum ersten möglichen Zeitpunkt.

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#2
 Von 
Wooky
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank ;-)
Dann hab ich die 190€ für meine Rechtsberatung tatsächlich in den Sand gesetzt. Denn DER Anwalt kannte den § nicht.

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