Steuererstattung: Was hat Vorrang Abtretung oder Pfändung?

25. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
deeprybka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Steuererstattung: Was hat Vorrang Abtretung oder Pfändung?

Guten Tag,
meine Lohnsteuer-Erstattung die ich als Arbeitnehmer i.d.R. bekomme, wurde von einer Inkasso-Firma via Vollstreckungsbescheid gepfändet. Die Erstattung habe ich aber schon vor der Zustellung des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses ans Finanzamt an einen anderen Gläubiger als Sicherheit für einen Kredit abgetreten. Dieser hat auch etliche Wochen vor Bearbeitung meiner Lohnsteuererklärung - aber nach Zustellung des PÜB - die Abtretung dem Finanzamt angezeigt.
Das Finanzamt hat darauf aber nicht reagiert und den Erstattungsbetrag an die Inkasso-Firma überwiesen.
Ist das so richtig? Müsste die Abtretung nicht Vorrang haben?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2394 Beiträge, 1108x hilfreich)

Nein, die Abtretung kannte ja keiner. Außerdem steht hier eine Straftat im Raume. Besser nicht so weitermachen...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
Yachios
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von deeprybka):
Ist das so richtig?

Ja.

Zitat (von deeprybka):
Müsste die Abtretung nicht Vorrang haben?

Nein.
Die Abtretung wird nach §46 II AO erst mit formgemäßer Anzeige ans Finanzamt wirksam.
Da diese Anzeige jedoch erst nach Zustellung des PfÜB erfolgte ist die Abtretung erst nach Wirksamkeit des der Pfändung wirksam geworden. Die Abtretung ist daher dem Pfändungsgläubiger gegenüber unwirksam.
Daher hat das Finanzamt zurecht an den Pfändungsgläubiger ausgezahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
deeprybka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)


Eine Straftat die da wäre?

Sehr unlogisch für mich. Auch der Lohn wird gepfändet und später wurde eine Abtretung offen gelegt, die hat Vorrang. Wieso ist das bei der Steuererstattung anders?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40822 Beiträge, 14419x hilfreich)

Weil es gesetzlich geregelt ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
deeprybka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Weil es gesetzlich geregelt ist.


na das sind ja mal kompetente Aussagen.

Seiten wie diese sagen etwas ganz anferes:
https://www.frag-den-mueller.de/2023/06/11/ausschluss-im-arbeitsvertrag-unwirksam-lohnabtretung-zusammentreffen-von-abtretung-und-pfaendung/

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2394 Beiträge, 1108x hilfreich)

Zitat (von deeprybka):
Zitat (von wirdwerden):
Weil es gesetzlich geregelt ist.

na das sind ja mal kompetente Aussagen.

Nur hören, was man hören will. Das beste Rezept, um richtig Ärger zu bekommen.

Schon wieder so ein Besserwisser... Wenn du das alles weißt (vermeintlich), was fragst du dann hier noch nach?
Offensichtlich sind auch Tatsachen geschaffen worden, gegen die kannst du NICHTS mehr machen. Das Geld ist WEG.

Die Abgabenordnung ist doch recht eindeutig. Lies doch einfach das, was @Yachios geschrieben hat und schau nach: §46 II AO . Lesen kannst du offenbar, auch wenns am Verstehen, oder Verstehenwollen scheitert.
Ein Arbeitsvertrag ist auch keine Steuerrückerstattung. Außerdem könnte § 408 BGB helfen...

Von irgendwelchen Seiten irgendwelche zusammengesammelten Informationen selektiv (man hört also nur, was man hören will...) teilweise zu übernehmen hilft nicht, wenn die Informationen entweder schon von Anfang an Mist sind, oder nur im gesamten Kontext Sinn ergeben.


Zitat (von deeprybka):
Eine Straftat die da wäre?

Sehr unlogisch für mich. Auch der Lohn wird gepfändet und später wurde eine Abtretung offen gelegt, die hat Vorrang. Wieso ist das bei der Steuererstattung anders?

Und diese ganze Abtretungsgeschichte hat ein unangenehmes "Gschmäckle". Das klingt nach Betrug / Untreue / Gläubigerbevorzugung / Vermögensverschiebung / Insolvenzverschleppung, etc. Würde mich nicht wundern, wenn das dann (vor allem bei der eigenen Renitenz) noch so richtig auf die Füße fällt...

Es mangelt ja schon an Offensichtlichem. Versuch gar nicht erst, hier was aufzuziehen, das wird nichts...

-- Editiert von User am 27. April 2025 22:52

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yachios
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von deeprybka):
Auch der Lohn wird gepfändet und später wurde eine Abtretung offen gelegt, die hat Vorrang. Wieso ist das bei der Steuererstattung anders?


Weil die Abtretung des Lohns nach §398 BGB bereits mit Abschluss des Abtretungsvertrages wirksam wird.
Daher wäre in dem Fall die Abtretung zuerst wirksam geworden.
Und zwischen Abtretung und Pfändung hat das Vorrang was zuerst wirksam wurde.
Bei Steuererstattungsansprüchen ist - wie in meinem vorherigen Beitrag schon dargelegt - die Wirksamkeit der Abtretung halt abweichend gesetzlich geregelt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
deeprybka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Und diese ganze Abtretungsgeschichte hat ein unangenehmes "Gschmäckle". Das klingt nach Betrug / Untreue / Gläubigerbevorzugung / Vermögensverschiebung / Insolvenzverschleppung, etc. Würde mich nicht wundern, wenn das dann (vor allem bei der eigenen Renitenz) noch so richtig auf die Füße fällt...

Es mangelt ja schon an Offensichtlichem. Versuch gar nicht erst, hier was aufzuziehen, das wird nichts...



1. Versuche ich hier nichts "aufzuziehen". Mir ist es egal wer die paar Euro Steuererstattung bekommt. Ob Gläubiger A - der schon den Lohn pfändet und eine Abtretung eben auch auf andere Dinge hat oder Gläubiger B der mit Pfändung jetzt die Erstattung bekommt.
2. Mich wundert es nur, dass in Kreditverträgen solche Abtretungen enthalten sind, wenn sie dann eh nix bringen (soll ja auch Arbeitsverträge geben - ältere - da sind Abtretungen ausgeschlossen.)
3. Werde ich hier keine Fragen mehr stellen. Dachte auf eine freundliche und kompetente Community zu treffen. Bei leichtem Zweifel bekommt man aber gleich etliche Straftaten unterstellt. Zum Glück ist falsche Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger im gleichen Buch zu finden.
4. Um die Begrifflichkeiten etwas zu ordnen und Klarheit für andere Leser zu geben:
Eine Insolvenzstraftat wie die Gläugerbegünstigung (die soll wohl gemeint sein) setzt einige Dinge voraus: Ich bin weder zahlungsunfähig noch habe ich Zahlungen eingestellt noch wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder abgewiesen mangels Masse. Schon daraus zu erkennen, dass mehrere Gläubiger zwangsvollstrecken, das dürften sie in einer Insolvenz nämlich garnicht.

Und auf die anderen Unterstellungen wie Betrug und Untreue repliziere ich jetzt nicht, denn wer behauptet eine Privatperson könnte eine strafbare Insolvenzverschleppung begehen, der soll mal die Quellen posten.


-- Editiert von User am 2. Mai 2025 14:01

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2394 Beiträge, 1108x hilfreich)

Zitat (von deeprybka):
Und auf die anderen Unterstellungen wie Betrug und Untreue repliziere ich jetzt nicht

Extra ein neues Wort gelernt? Sauber.

Zitat (von deeprybka):
Mich wundert es nur, dass in Kreditverträgen solche Abtretungen enthalten sind, wenn sie dann eh nix bringen (soll ja auch Arbeitsverträge geben - ältere - da sind Abtretungen ausgeschlossen.)

Sie würden ja etwas bringen. Nur eben nicht dann, wenn man sich nicht an die Regeln hält, bzw. zu spät dran ist.
Ich sags ja, nur hören, was man hören will ist heutzutage modern...

Zitat (von deeprybka):
Dachte auf eine freundliche und kompetente Community zu treffen.

Wunschantworten abzunicken ist nicht kompetent. Bei "wünschdirwas" hättest du evtl. die Chance dazu. Hilft aber in der Realität recht wenig.

Zitat (von deeprybka):
Schon daraus zu erkennen, dass mehrere Gläubiger zwangsvollstrecken, das dürften sie in einer Insolvenz nämlich garnicht. [...] Ob Gläubiger A - der schon den Lohn pfändet und eine Abtretung eben auch auf andere Dinge hat oder Gläubiger B der mit Pfändung jetzt die Erstattung bekommt. [...]
Zitat (von deeprybka):
meine Lohnsteuer-Erstattung die ich als Arbeitnehmer i.d.R. bekomme, wurde von einer Inkasso-Firma via Vollstreckungsbescheid gepfändet. Die Erstattung habe ich aber schon vor der Zustellung des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses ans Finanzamt an einen anderen Gläubiger als Sicherheit für einen Kredit abgetreten.
(ist jetzt chronologisch rückwärts zitiert, macht aber nichts)
Hier werden Schulden mit neuen Schulden abbezahlt. Das klingt schon sehr nach Betrugsstraftaten. Cor allem im Zusammenhang mit der wegfallenden Sicherheit, etc.

Zitat (von deeprybka):
Ich bin weder zahlungsunfähig noch habe ich Zahlungen eingestellt

Sieht nur genau anders aus. Es brennt offenbar an allen Ecken und Enden. In den USA ist es auch üblich, die Kreditkartenschulden der einen Karte mit einer anderen Karte "abzuzahlen". Das verschleiert aber auch nur, dass man bereits pleite IST.

Zitat (von deeprybka):
denn wer behauptet eine Privatperson könnte eine strafbare Insolvenzverschleppung begehen, der soll mal die Quellen posten.

Man gefährdet damit halt eine eventuelle Restschuldbefreiung. Zudem ist "ich nehme weiter einen Kredit auf, obwohl ich pleite bin und weiß, dass ich den wahrscheinlich nicht zurückzahlen kann" trotzdem Betrug.
Und außerdem geht es nicht um die genaue Abgrenzung der einzelnen Tat (das macht die Staatsanwaltschaft dann schon, wenn klar ist, was es jetzt genau ist, ich weiß ja nicht einmal, was genau da läuft, kann das also auch nicht einordnen), sondern um einen Themen-/Tatkomplex.

-- Editiert von User am 4. Mai 2025 22:06

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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