Steuererstattung fälschlicherweise auf Forderungskonto

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)
Steuererstattung fälschlicherweise auf Forderungskonto

Hallo ihr lieben

Weiß gar nicht so genau ob ich hier richtig bin aber ich versuche es mal :

Bei der Bank mit dem großen s die gerne verantwortungsvoll helfen habe ich 2 Fordetungskonten. Einmal ein Girokonto und einmal ein Kreditkonto. Titel liegen vor, stehe in Verhandlungen wegen vergleich.

Nun ging die Erstattung der Steuer fälschlicherweise auf das Girokonto.

Ist das Geld nun "verloren" oder habe ich eine Chance das Geld zu bekommen? Die Forderungen bestehen nur auf meinen Namen, die Steuer jedoch auf meine Frau und mich.

Nun sehe ich folgendes Problem: Die Spaßkatze sieht Geld und behält erst mal alles ein und lässt sich auf keinen Vergleich mehr ein.

Gibt es eine Möglichkeit zumindest den Anteil meiner Frau zurück zu bekommen oder wie seht ihr das?

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von carosschatz):
Nun ging die Erstattung der Steuer fälschlicherweise auf das Girokonto.

Was genau war denn die Ursache dafür?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von carosschatz):
Ist das Geld nun "verloren"

nein, aber Du hast weniger Schulden.

Zitat (von carosschatz):
oder habe ich eine Chance das Geld zu bekommen?

realistisch gesehen nicht. So wie Du es beschreibst scheint die Aufrechnung rechtlich korrekt zu sein.

Zitat (von carosschatz):
Nun sehe ich folgendes Problem: Die Spaßkatze sieht Geld und behält erst mal alles ein und lässt sich auf keinen Vergleich mehr ein.

Einbahalten werden darf natürlich nur in Höhe des offenen Saldos. Allerdings muss sich auch niemand auf einen Vergleich einlassen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Zitat:
Nun ging die Erstattung der Steuer fälschlicherweise auf das Girokonto.


Diesen Fehler haben Sie aber zu verantworten. Denn bei der Steuererklärung kann man das Konto angeben, auf das evtl. Erstattungen laufen sollen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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