Hallo ihr lieben
Weiß gar nicht so genau ob ich hier richtig bin aber ich versuche es mal :
Bei der Bank mit dem großen s die gerne verantwortungsvoll helfen habe ich 2 Fordetungskonten. Einmal ein Girokonto und einmal ein Kreditkonto. Titel liegen vor, stehe in Verhandlungen wegen vergleich.
Nun ging die Erstattung der Steuer fälschlicherweise auf das Girokonto.
Ist das Geld nun "verloren" oder habe ich eine Chance das Geld zu bekommen? Die Forderungen bestehen nur auf meinen Namen, die Steuer jedoch auf meine Frau und mich.
Nun sehe ich folgendes Problem: Die Spaßkatze sieht Geld und behält erst mal alles ein und lässt sich auf keinen Vergleich mehr ein.
Gibt es eine Möglichkeit zumindest den Anteil meiner Frau zurück zu bekommen oder wie seht ihr das?
Steuererstattung fälschlicherweise auf Forderungskonto
21. Juni 2019
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Frage vom 21. Juni 2019 | 15:57
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 11x hilfreich)
Steuererstattung fälschlicherweise auf Forderungskonto
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#1
Antwort vom 21. Juni 2019 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatNun ging die Erstattung der Steuer fälschlicherweise auf das Girokonto. :
Was genau war denn die Ursache dafür?
#2
Antwort vom 21. Juni 2019 | 21:24
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatIst das Geld nun "verloren" :
nein, aber Du hast weniger Schulden.
Zitatoder habe ich eine Chance das Geld zu bekommen? :
realistisch gesehen nicht. So wie Du es beschreibst scheint die Aufrechnung rechtlich korrekt zu sein.
ZitatNun sehe ich folgendes Problem: Die Spaßkatze sieht Geld und behält erst mal alles ein und lässt sich auf keinen Vergleich mehr ein. :
Einbahalten werden darf natürlich nur in Höhe des offenen Saldos. Allerdings muss sich auch niemand auf einen Vergleich einlassen.
Berry
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#3
Antwort vom 21. Juni 2019 | 22:03
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1515x hilfreich)
Zitat:Nun ging die Erstattung der Steuer fälschlicherweise auf das Girokonto.
Diesen Fehler haben Sie aber zu verantworten. Denn bei der Steuererklärung kann man das Konto angeben, auf das evtl. Erstattungen laufen sollen.
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