Guten Abend
Dass der Anspruch auf steuererstattung pfändbar ist weiß ich, aber wie sieht es aus wenn die Erstattung bereits ausgezahlt wurde. Ist dieser dann auch pfändbar unabhängig von einer Konto pfändung.
Steuererstattung pfändbar
25. Juni 2020
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Frage vom 25. Juni 2020 | 20:43
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererstattung pfändbar
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#1
Antwort vom 26. Juni 2020 | 14:32
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatIst dieser dann auch pfändbar unabhängig von einer Konto pfändung. :
Ja.
Berry
#2
Antwort vom 26. Juni 2020 | 15:44
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
In welcher Art und Weise denn und was ist wenn das Geld schon nicht mehr da ist weil andere gläubiger bedient wurden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Juni 2020 | 10:28
Von
Status: Unbeschreiblich (47645 Beiträge, 16840x hilfreich)
Eine Steuererstattung, die bereits auf das Konto des Steuerpflichtigen ausgezahlt wurde, kann natürlich nur noch mit Hilfe einer Kontopfändung gepfändet werden.
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