Steuererstattung pfändbar

25. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb333187-98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererstattung pfändbar

Guten Abend

Dass der Anspruch auf steuererstattung pfändbar ist weiß ich, aber wie sieht es aus wenn die Erstattung bereits ausgezahlt wurde. Ist dieser dann auch pfändbar unabhängig von einer Konto pfändung.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb333187-98):
Ist dieser dann auch pfändbar unabhängig von einer Konto pfändung.


Ja.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb333187-98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

In welcher Art und Weise denn und was ist wenn das Geld schon nicht mehr da ist weil andere gläubiger bedient wurden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Eine Steuererstattung, die bereits auf das Konto des Steuerpflichtigen ausgezahlt wurde, kann natürlich nur noch mit Hilfe einer Kontopfändung gepfändet werden.

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