Steuerrückerstattung für die Zeit vor der Pfändung

26. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
sammy123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerrückerstattung für die Zeit vor der Pfändung

Frohe Weihnachten !

Folgende Frage:

Im Jahr 2009 habe ich auf Lonhsteuerkarte gearbeitet und auch
Steuern bezahlt.
Seit August wird nun mein Konto gepfändet.
Ich verdiene monatlich ca. das, was mir auch laut der Pfändungsfreigrenze
übrig bleiben darf.

Jetzt überlege ich für das Jahr 2009 einen Einkommensteuererklärung zu machen.

Wird mir nun, wenn ich etwas von der Steuer zurückbekomme alles weggepfändet
oder
darf ich den Teil der Steuerrückerstattung bis zur Kontopfändung behalten?

PS: Und vorab einen guten Rutsch ins neue Jahr !

MfG

sammy123

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-- Editiert am 26.12.2009 11:16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

(1)
Die Pfändungsschutzvorschriften gelten für Steuererstattungsansprüche nicht. Auch wenn der Anspruch aus überzahlter Lohnsteuer herrührt, handelt es sich nicht um Arbeitslohn.

(2)
Es ist aber nicht verboten, sich den Erstattungsanspruch auf das Konto einer anderen Person auszahlen zu lassen (auf dem Mantelbogen - Seite 1 - gibt es sogar extra Felder dafür).

(3)
Dieters Hinweis, dass natürlich direkt bei Finanzamt gepfändet werden kann, für 2009 aber erst ab 01.01.2010, ist richtig. Trotzdem lohnt sich die Erklärung ja in jedem Fall, denn auch wenn der anspruch weggepfändet wird, werden damit ja ihre Schulden getilgt. Man muss noch nicht mal "richtig arbeiten", sondern es reicht aus, die Steuererklärung abzugeben.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sammy123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden guten Antworten.

Guten Rutsch!

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