Frohe Weihnachten !
Folgende Frage:
Im Jahr 2009 habe ich auf Lonhsteuerkarte gearbeitet und auch
Steuern bezahlt.
Seit August wird nun mein Konto gepfändet.
Ich verdiene monatlich ca. das, was mir auch laut der Pfändungsfreigrenze
übrig bleiben darf.
Jetzt überlege ich für das Jahr 2009 einen Einkommensteuererklärung zu machen.
Wird mir nun, wenn ich etwas von der Steuer zurückbekomme alles weggepfändet
oder
darf ich den Teil der Steuerrückerstattung bis zur Kontopfändung behalten?
PS: Und vorab einen guten Rutsch ins neue Jahr !
MfG
sammy123
-----------------
""
-- Editiert am 26.12.2009 11:16
Steuerrückerstattung für die Zeit vor der Pfändung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Steuerrückerstattungsansprüche können voll gepfändet werden (§ 46 AO
). Es wäre z.B. in der Praxis denkbar, daß der Gläubiger diese Forderungen direkt beim Finanzamt als Drittschuldner pfänden läßt. Näheres siehe hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kann-die-Steuerrückerstattung-voll-gepfändet-werden-__f60247.html
-----------------
""
(1)
Die Pfändungsschutzvorschriften gelten für Steuererstattungsansprüche nicht. Auch wenn der Anspruch aus überzahlter Lohnsteuer herrührt, handelt es sich nicht um Arbeitslohn.
(2)
Es ist aber nicht verboten, sich den Erstattungsanspruch auf das Konto einer anderen Person auszahlen zu lassen (auf dem Mantelbogen - Seite 1 - gibt es sogar extra Felder dafür).
(3)
Dieters Hinweis, dass natürlich direkt bei Finanzamt gepfändet werden kann, für 2009 aber erst ab 01.01.2010, ist richtig. Trotzdem lohnt sich die Erklärung ja in jedem Fall, denn auch wenn der anspruch weggepfändet wird, werden damit ja ihre Schulden getilgt. Man muss noch nicht mal "richtig arbeiten", sondern es reicht aus, die Steuererklärung abzugeben.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die beiden guten Antworten.
Guten Rutsch!
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten