Stiefvater Geld geliehen, Kein Geld bekommen

20. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
melonstarq
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Stiefvater Geld geliehen, Kein Geld bekommen

Hallo liebe Community,

und zwar hab ich das Problem, dass ich im Dez. 2013 meinem Vater Geld geliehen habe, weil er ein neues Auto gebraucht hat und noch in der Ruhephase seines Insolvenzantrags war.
Ich habe bei meiner Bank einen Dispokredit von 3000€ aufgenommen. Mein Stiefvater war während des Gesprächs mit dem Bänker dabei und hat auch mündlich wiedergegeben, dass er mir das Geld zurück zahlt.

Bis heute habe ich noch keinen einzigen Cent gesehen, er kommt immer mit Ausreden, dass er Schulden hat und lügt sich immer raus.

Als ich den Kredit aufgenommen habe, hatte ich noch bei ihm gewohnt. Jetzt wohne ich nicht mehr bei ihm.

Kann man da irgendwas machen, da für mich als Azubi die Zinsen langsam auffressen. Und die sind bei einem Dispo nicht gerade wenig.

PS: Ich seh grad den Themenbereich, tut mir leid, kann das jemand verschieben in den richtigen Bereich? Danke!

-- Editier von melonstarq am 20.03.2015 10:32

-- Editiert von Moderator am 20.03.2015 14:47

-- Thema wurde verschoben am 20.03.2015 14:47

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Und welcher Zusammenhang besteht da mit "Sozialrecht und staatliche Leistungen"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
melonstarq
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Schau das PS an..

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst da nur dasselbe machen, wie andere Gläubiger auch.
1. Brauchst du wohl vermutlich irgendetwas schriftliches. Lass dir von deinem Vater ein Schuldeingeständnis unterschreiben und eine Vereinbarung, wie viel er dir monatlich zurück zahlt.
2. Wenn er sich daran nicht hält, müsste man das titulieren lassen. Also ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage.
3. Vollstreckungen via Pfändung oder Gerichtsvollzieher.

1x Hilfreiche Antwort

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