Guten Tag,
Person A hat mehrmals im Internet unter falschen Namen bestellt ( Person A weiß natürlich das es falsch war). GV hatte sich bereits Ende letzten Jahres wegen der Abnahme zur Vermögensauskunft gemeldet.
Person A hat daraufhin in einem Brief geschildert, dass es diese Person auf die die Vermögensauskunft läuft nicht gibt. Der GV hat dann per Brief geantwortet und gemeint das er alles dann an den Gläubiger weiter gibt und die Sache damit erledigt wäre für ihn und alles weitere dann vom Gläubiger kommt ( Anzeige wegen Betrug usw).
Person A war eine lange Zeit im Krankenhaus und hat somit nicht mitbekommen das erneut ein Brief vom GV kam zur Abgabe zur Vermögensauskunft wieder unter dem fiktiven Namen vom letzten Mal. Der Termin zu Argabe war bereits.
Person A dachte das es sich mit dem letzten Brief erledigt hatte, bis sie gemerkt hat das es sich um einen anderen Gläubiger handelt.
Sprechzeiten vom GV sind schon vorbei, was soll Person A nun tun? Nochmals einen Brief an den GV verfassen? Oder wird der GV nun mit einem Haftbefehl für die fiktive Person + Polizei bei Person A vorbeischauen ? Oder wird ein weiterer Termin kommen auf den Person A dann reagieren kann?
Mit freundlichen Grüßen
Termin beim Gerichtsvollzieher " verpasst "
14. September 2017
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Frage vom 14. September 2017 | 16:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Termin beim Gerichtsvollzieher " verpasst "
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#1
Antwort vom 14. September 2017 | 17:37
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Person A weiß natürlich das es falsch war
Das war nicht nur falsch, das war eine Straftat. Und zwar pro Fall. Die passende Antwort vom GV hat man ja bekommen.
Zitat:Sprechzeiten vom GV sind schon vorbei, was soll Person A nun tun?
Tja. Eine vom Namen her nicht existierende Person kann man ja nicht verhaften lassen...
Wie wäre es damit, zur Polizei zu gehen und sich selbst anzuzeigen, bevor noch schlimmeres passiert? Wie wäre es damit, die Schulden abzubezahlen?
#2
Antwort vom 16. September 2017 | 11:49
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Whatever, man kann zu den Sprechzeiten beim GV einfliegen und versuchen die Kuh vom Eis zu holen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. September 2017 | 20:25
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Der Gerichtsvollzieher führt nur Auftragsgemäß aus. Das Nichterscheinen führt bereits zu einem Eintrag ins öffentliche Schuldregister für die fiktive Person. Die anderen Informationen gibt der Gerichtsvollzieher eins-zu-eins weiter an seinen Auftraggeber, denn dieser ist ja der geschädigte (Titel müsste abgeändert und neuer Aufrag erteilt werden).
In Abhängig von der schwere der Straftat macht es eher Sinn sich zuvor mit einer dazu befugten Stelle wie einem Rechtsanwalt zu beraten.
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