Termin zur EV-Abgabe verpasst, nun folgt Ärger

15. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fliehen-92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)
Termin zur EV-Abgabe verpasst, nun folgt Ärger

Hallo,

ich habe riesige Probleme und weiß nicht mehr weiter.
Vor 2 Tagen hätte ich erneut eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben müssen. Es wurde HAFT angekündigt, sofern ich den termin nicht wahrnehme.

Leider war ich nicht erschienen, eine ärztliche Krankheitsbescheinigung habe ich im Original dem Gerichtsvollzieher übersendet, heute erhalte ich folgendes Schreiben:

Sehr geehrter Herr XXX,
in oben genannter Sache haen Sie den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft -ggf. ohne ausreichende Entschuldigung- versäumt.
Daher werde ich Sie gem. § 882c ZPO nach Ablauf von zwei Wochen, die mit der amtlichen Zustellung dieses Schreibens beginnt, in das zentrale Schuldnerverzeichnis eintragen, aus dem jeder auf begründeten Antrag Auskunft erhält. Berufsvertretungen dürfen ihren Mitgliedern Auskünfte über Eintragungen erteilen. Die Eintragung in dem Schuldnerverzeichnis wird gelöscht wenn die Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen wird. ....
Gem $ 882 d ZPO haben Sie innerhalb der nächsten zwei Wochen die Gelegenheit, Widerspruch gegen diese Eintragungsanordnung beim hiesigen Vollstreckungsgericht einzulegen, welches gemäß § 882 d Abs. 2 ZPO auf Antrag das Eintragungsverfahren aussetzen kann.
Sollten Sie während dieser Zeit die Forderung vollständig begleichen oder eine Ratenzahlung vereinbaren, so ist ein Widerspruch beim Vollstreckungsgericht dennoch erforderlich, um eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zu verhindern.
Ein beim Gerichtsvollzieher eingelegter Widerspruch ist wirkungslos.


Ich verstehe die Inhalt dieses Schreibens nicht.

Ich kann diese Forderung nicht innerhalb der nächsten 3 Monate begleichen, der Schuldner lässt sich auf keine Ratenzahlung ein bzw. verweist auf den Gerichtsvollzieher. Die Höhe der vom Gerichtsvollzieher vorgeschlagenen nur drei Raten übersteigt meinem monatlichen Einkommen bei weitem.

Es wurde die Haftanordnung im ersten Schreiben angekündigt. Mit heutiger Postzustellung lese ich nur etwas von einer Eintragungsanordnung. Was bedeutet das? Keine Haft? Muss ich nun keine Vermögensauskunft mehr abgeben?

Was passiert mit meiner ärztlichen Krankschreibung, wieso wird diese vom Gerichtsvollzieher nicht berücksichtigt? Diese liegt dem Gerichtsvollzieher bereits vor!

Ich habe Angst was noch auf mich zu kommt. Juristen sind gnadenlos!


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-- Editiert von Moderator am 16.01.2015 00:30

-- Thema wurde verschoben am 16.01.2015 00:30

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
der Schuldner lässt sich auf keine Ratenzahlung ein bzw. verweist auf den Gerichtsvollzieher

Derjenige, der Geld kriegt ist der Gläubiger. Du bist der Schuldner. Nur um die Begriffe mal klar zu stellen.

Zunächst einmal wird eingetragen, dass du dich zur Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hast.

Ich denke, dass hier nur eine Überschneidung vorliegt. Zum einen kannst du sicher von deinem Arzt nochmal eine Bescheinigung ausstellen lassen, solltest sie verloren gegangen sein.

Aber Gerichtsvollzieher sind keine Unmenschen. Wieso also nicht mal telefonisch nachhaken, ob er die Krankmeldung bekommen hat und dir einen neuen Termin gibt. Dann klärt sich das sicher auf und dann sollte weder ein Haftbefehl noch eine derartige Eintragung im Schuldnerverzeichnis kommen. Aber sehe zu, dass du den neuen Termin dann wahrnimmst.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.01.2015 21:09

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fliehen-92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

danke für die aufbauenden Worte, aber der Gerichtsvollzieher kann mich nicht leiden.
Der für mich zuständige Gerichtsvollzieher ist ein Unmensch!
Für den gilt, wie das bei dem allergrößten Teil aller Juristen der Fall ist: Faulheit siegt.

Wenn der nicht muss macht dieser Racheengel sich nicht nochmal die Mühe einen neuen Termin einzurichten.

Nicht umsonst haben Rechtspfleger bundesweit die meisten Krankheits-Fehltageauf Kosten der Allgemeinheit. Fairness sieht anders aus.

Was kann ichtun, dierser Rächermuss doch meine Krankmeldung "ÄRZTLICHES ATTEST" berücksichtigen. Wir leben hier in einem Rechtsstaat !!!

Was soll ich tun, der GV beschreibt irgendetwas von
"Eintragungsanordnung beim hiesigen Vollstreckungsgericht".

Was soll das heißen ? Was will der mir antun ???


Ist ne eigenartige Beschreibung. Zuerst wurde mit Haftanordnung gedrogt, nun Eintragungsanordnung ?

Was ist das, diese Eintragungsanordnung ? Es muss ja wohl viel schlimmer sein als die Abgabe der Vermögensauskunft? Was erwartet mich. Kann mirdas bitte jemand erläutern, was in dieser Schreiben vom GV mir angedroht wird??

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120276 Beiträge, 39863x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was passiert mit meiner ärztlichen Krankschreibung, wieso wird diese vom Gerichtsvollzieher nicht berücksichtigt? <hr size=1 noshade>

Vernutlich weil dort nicht drin steht "darf kein Besuche vom Gerichtsvollzieher empfangen" sondern nur "ist krank".


Atteste bewahren weder vor GV Besuchen noch vor der Rückzahlung von Schulden oder vor dem Ausfüllen der EV.



quote:<hr size=1 noshade>Ist ne eigenartige Beschreibung. Zuerst wurde mit Haftanordnung gedrogt, nun Eintragungsanordnung ? <hr size=1 noshade>

Das sind 2 Sachen:
1. die Haft dient der Motivation die EV abzugeben
2. Eintragung ist das formelle, das Deine Weigerung entsprechen an die relevanten Stellen verbreitet/beauskunftet



Wenn Du Dich da genauso aufführst und von nicht existenten Rechten und Racheengeln fabulierst, kann ich mir schon vorstellen das der GV nicht mehr zu Diskkussionen bereit ist.



Komm Deinen Pflichten nach, dann hast Du auch weniger Probleme.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich bin mal raus hier. Mit solchen Sprüchen wie "machtgeiler GV" oder "kann mich nicht leiden" solltest du zu aller erst mal an deiner persönlichen Einstellung arbeiten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
fliehen-92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

ich bitte um Hilfe.
Am 13.1.2015 sollte ich die EV abgeben. Ich habe keine Vorlage erhalten und musste persönlich im Büro des GV erscheinen. Diesen Termin habe ich wegen Krankheit nicht wahrgenommen. Der GV erhält nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheiniigung vom Arzt
Am 15.1.2015 erhalte ich einen Brief mit der Androhung der Eintragungsanordnung. Ich habe herausgefunden, dass das bedeutet, dass nun Haftbefehl gegen mich erwirkt werden kann. Ich kann bzw. sollte mich binnen 2 Wochen verteidigen. 2 Wochen sind eigentlich schon um, aber ich habe bis zum Folgeteag 30.1.2015 Zeit mich zu verteidigen.

Wie soll ich mich nun verteidigen um zu verhindern, dass die Eintragungsanordnung erwirkt wird.

Krankmeldung wird laut eurer Meinung nicht als Entschuldigungsgrund akzeptiert. Bzw. Ermessenssache des GV und dieser kann mich nicht leiden, also wird zu meinem Nachteil entschieden!

Optionen: Vermögensauskunft bis 30.1. selbst erstellen und abgeben oder Schuldenplan aufstellen um jeden Monat 100 EUR zurückzahlen.
Was hätte ich noch für Optionen ?


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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fliehen-92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

Noch ein kleiner Nachtrag, wegen solchen Kommentaren von euch;

quote:
Ich bin mal raus hier. Mit solchen Sprüchen wie "machtgeiler GV" oder "kann mich nicht leiden" solltest du zu aller erst mal an deiner persönlichen Einstellung arbeiten.


Ich habe den GV um neue Terminvergabe gebeten, schriftlich mit Übersendung der Krankmeldung. Der GV teilte mir telefonisch mit, dass kein neuer Termin möglich sei und dass er versucht auf schnellsten Wege einen Heftbefehl gegen mich zu erwirken.

Bald hat der GV die Eintragungsanordnung erreicht wenn mir keiner hilft. Ich bin für jeden Rat dankbar. Das moralische Verhalten von mir oder dem GV kann euch doch egal sein, ich möchte nur wissen welche rechtlichen Möglichkeiten
- der GV hat um mir zu Schaden
- ich um mich zu verteidigen.



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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120276 Beiträge, 39863x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie soll ich mich nun verteidigen um zu verhindern, dass die Eintragungsanordnung erwirkt wird. <hr size=1 noshade>

A) EV abgeben (Zeit war nun genug das Ding auszufüllen)
B) Schulden komplett zahlen (dürfte wohl auscheiden)
C) unverzügliches Auswandern in ein nicht EU-Land (dürfte an den Reisekosten scheitern)



quote:<hr size=1 noshade>ich möchte nur wissen welche rechtlichen Möglichkeiten
- der GV hat um mir zu Schaden <hr size=1 noshade>

Da wären z.B.:
- Eintragungen in die entsprechenden Verzeichnisse (mit entsprechenden Folgen)
- Festnahme zur Abgabe der EV (kommt besonders gut wenn das auf der Arbeit mit Amtshilfe der Polizie passiert)





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
- der GV hat um mir zu Schaden

Der GV ist weder machtgeil, noch will er dir schaden. Er hat besseres zu tun, als so Leute wie dich zu verfolgen. Es ist schlichtweg sein Job, nun mittels Haftbefehl die Vermögensauskunft zu erzwingen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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