Hallo,
ich habe einen Titel (Lohnzahlungen für 3 Monate) und der Schuldner hat nun die Selbstauskunft abgegeben.
Die Anwältin hat nun die Lohn- und Kontenpfändung beantragt und gleichzeitig ein vorläufiges Zahlungsverbot zur Zustellung gebracht.
Nun meine Frage: Habe ich ein Anrecht vom Anwalt eine Kopie der Selbstauskunft zu bekommen? Ebenso von der Beantragung der Lohn- und Kontenpfändung sowie des Zahlungsverbotes?
Falls sich jemand damit auskennt bin ich für eine Antwort sehr dankbar.
LG
Tina
Titel / Selbstauskunft / GV
2. Juni 2019
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Frage vom 2. Juni 2019 | 09:25
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
Titel / Selbstauskunft / GV
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#1
Antwort vom 2. Juni 2019 | 09:55
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
siehe u.a. hier: https://rechtstipp24.de/2018/05/07/akteneinsicht-beim-eigenen-anwalt/
#2
Antwort vom 2. Juni 2019 | 21:11
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
vielen Dank für den Link.
Werde meine Anwältin morgen gleich anschreiben.
Und jetzt?
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