Hallo Wissende,
vielleicht könnt ihr mir kurz in folgender Situation auf die Sprünge helfen:
Der Betreff sagt es ja schon: Ist es möglich mit einem regulären gerichtlichen Mahnverfahren gegen Familienangehörige einen Titel zu wirken? Also zum Beispiel im Falle: Kinder leihen Eltern Geld (alle Beteiligten volljährig, nicht zusammen lebend), wird auch schriftlich von beiden Seiten festgehalten, es erfolgt aber keine Rückzahlung seitens der Eltern an die Kinder.
Das sollte doch funktionieren, oder? Oder sind "innerfamiläre" Vollstreckungsbescheide wirkungslos?
Besten Dank und einen freundlichen Gruss,
derMarkus
Titel / Vollstreckung gegen Familienangehörige
19. Januar 2009
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Frage vom 19. Januar 2009 | 19:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel / Vollstreckung gegen Familienangehörige
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2009 | 20:04
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Vollstreckungstitel gegen Familienangehörige sind ebenso wirksam wie gegen Dritte.
#2
Antwort vom 20. Januar 2009 | 17:08
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 7x hilfreich)
Warum sollte das nicht gehen? Ist halt nur die moralische Seite die man doch beachten sollte
Und jetzt?
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