Titel / Vollstreckung gegen Familienangehörige

19. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
dermark
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel / Vollstreckung gegen Familienangehörige

Hallo Wissende,

vielleicht könnt ihr mir kurz in folgender Situation auf die Sprünge helfen:

Der Betreff sagt es ja schon: Ist es möglich mit einem regulären gerichtlichen Mahnverfahren gegen Familienangehörige einen Titel zu wirken? Also zum Beispiel im Falle: Kinder leihen Eltern Geld (alle Beteiligten volljährig, nicht zusammen lebend), wird auch schriftlich von beiden Seiten festgehalten, es erfolgt aber keine Rückzahlung seitens der Eltern an die Kinder.

Das sollte doch funktionieren, oder? Oder sind "innerfamiläre" Vollstreckungsbescheide wirkungslos?

Besten Dank und einen freundlichen Gruss,

derMarkus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Vollstreckungstitel gegen Familienangehörige sind ebenso wirksam wie gegen Dritte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klipsch
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Warum sollte das nicht gehen? Ist halt nur die moralische Seite die man doch beachten sollte

1x Hilfreiche Antwort

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