Titel bei GV bezahlt, kein Titel erhalten

23. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jeany_Lotte
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel bei GV bezahlt, kein Titel erhalten

Hallo liebes Forum,

mein Freund hat eine Nachricht vom GV erhalten, er solle bitte 461 EUR bezahlen, sonst müsste er die Vermögensauskunft abgeben. Diesen Betrag hat er sofort überwiesen und nun die GV angeschrieben, dass er gerne den Titel hätte. Als Antwort kam:

Sehr geehrter Herr L.

Der Gl. hatte nur hinsichtlich einer Teilforderung nbst Kosten
vollstreckt.. Der Titel wurde darauf an den Gl. zurückgesandt.

Mfg.

B. Metzler

Nun haben wir eine Forderungsaufstellung vom Inkasso erhalten, indem die bezahlte Summe, auf Kosten, Zinsen ect verrechnet wurde und die komplette Hauptforderung noch ist.

Gerne kann ich die Aufstellung auch hier rein setzen.

Aber es kann doch nicht sein, dass man die angegebene Summe an den GV zahlt und die HF noch völlig offen ist, oder?

Danke für jede Hilfe

Notfall oder generelle Fragen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Aber es kann doch nicht sein, dass man die angegebene Summe an den GV zahlt und die HF noch völlig offen ist, oder?

Der Schuldner sollte schon wissen wie hoch die vollständige Schuld ist und somit bemerken, dass der GV nur einen Teil davon vollstreckt.
§ 367 BGB bestimmt, dass eine Teilzahlung nächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet wird.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Jeany_Lotte
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau eben nicht, die HF betrug 260 EUR und an den GV wurden 461 EUR bezahlt. Somit passte die Summe augenscheinlich und nun möchte das Inkasso nochmal 281 EUR haben.

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#3
 Von 
Jeany_Lotte
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Und aus dem Schreiben, geht keine Teilforderung hervor.

http://https://free-picload.com/image/q1iT3P

https://free-picload.com/images/2021/03/23/BE58085B-CDE8-471D-966D-03EB922775F6.jpg

-- Editiert von Jeany_Lotte am 23.03.2021 17:20

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Jeany_Lotte):
Gerne kann ich die Aufstellung auch hier rein setzen.

Ja, das wäre durchaus nützlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Jeany_Lotte):
Gerne kann ich die Aufstellung auch hier rein setzen.


Dann mach das doch bitte.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
Jeany_Lotte
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

[link=http://https://free-picload.com/images/2021/03/23/5E5D2284-33FA-419F-B0B6-89B0CC0F53EA.jpg https://free-picload.com/images/2021/03/23/21F162CF-1D89-4B49-9BAA-BF5E8FCBFDA6.jpg]http://https://free-picload.com/images/2021/03/23/5E5D2284-33FA-419F-B0B6-89B0CC0F53EA.jpg https://free-picload.com/images/2021/03/23/21F162CF-1D89-4B49-9BAA-BF5E8FCBFDA6.jpg[/link]

https://free-picload.com/image/5e5d2284-33fa-419f-b0b6-89b0cc0f53ea.q1iAxF


-- Editiert von Jeany_Lotte am 23.03.2021 17:59

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#7
 Von 
Jeany_Lotte
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Deswegen verstehe ich das alles nicht, die GV bezieht sich auf das Aktenzeichen des VB, des AG Hamburg und dann wird da nicht 1 Cent auf die HF abgerechnet und wo geht es aus den Schreiben hervor, dass es sich um eine Teilforderung handelt?

Ich danke Euch vom Herzen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

1.) die Links sind nicht zu lesen !
2.) wie alt ist denn die Forderung ?
a.) über 260 € Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid oder Urteil ergangen am ...?
b.) Gläubiger hat Rechtsanwalt eingeschaltet und gewonnen, also sind Anwaltgs- und Gerichtskosten
angefallen.
c.) erste Vollstreckungsversuche wegen Umzug gescheitert ? Gab es mehrere Umzüge mit Kosten für Adressenermittlung ?
d.) erster Vollstreckungsversuch durch den GV am ....? Pfändungsversuch am .......?
e.) weitere Vollstreckungsversuche am ....?

Signatur:

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#9
 Von 
Jeany_Lotte
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es erging ein VB, keine Gerichtsverhandlung. Versuche den Link noch einmal zu senden und hoffe es klappt. Die HF betrug genau 236, 60 EUR

<a href="https://free-picload.com/image/q1ueNO"><img src="https://free-picload.com/images/2021/03/23/58C59AA1-4C25-4F73-A48E-BD6D03AB6148.th.jpg" alt="58C59AA1-4C25-4F73-A48E-BD6D03AB6148.th.jpg" border="0"></a> <a href="https://free-picload.com/image/q1uaHy"><img src="https://free-picload.com/images/2021/03/23/9542E4FE-318A-4937-9608-58378D805471.th.jpg" alt="9542E4FE-318A-4937-9608-58378D805471.th.jpg" border="0"></a>

<a href="https://free-picload.com/image/q1ueNO"><img src="https://free-picload.com/images/2021/03/23/58C59AA1-4C25-4F73-A48E-BD6D03AB6148.jpg" alt="58C59AA1-4C25-4F73-A48E-BD6D03AB6148.jpg" border="0"></a>
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-- Editiert von Jeany_Lotte am 23.03.2021 20:53

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die Links kann man auch wieder vergessen. Was soll das überhaupt für eine Liste sein ?

Die Fragen aus Beitrag 8 sind weiter offen.
Wie hoch waren die Gerichtskosten welche der Kläger ja erst zahlen mußte
Wie hoch waren die Anwaltskosten
Wie hoch waren vorhergegangen Zwangsvollstreckungskosten
Wie oft wurde die Wohnung seit Erlass des Vollstreckungsbescheides gewechselt

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#11
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Eigentlich müsste dein Freund mit der Aufforderung des Gerichtsvollziehers auch eine Kopie des Auftrags des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher erhalten haben. Daraus (und nicht aus der Forderungsaufstellung) ergibt sich dann, ob der Gläubiger nur wegen einer Teilforderung oder wegen der gesamten Forderung einen Gerichtsvollzieherauftrag erteilt hat.
Soll nur wegen eines Teilbetrages vollstreckt werden, wird die Zahlung auf dem Titel vermerkt und der Titel geht an den Gläubiger zurück.

Was die Forderungsaufstellung selber angeht, bin ich kein Fachmensch.

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