Hallo liebes Forum,
mein Freund hat eine Nachricht vom GV erhalten, er solle bitte 461 EUR bezahlen, sonst müsste er die Vermögensauskunft abgeben. Diesen Betrag hat er sofort überwiesen und nun die GV angeschrieben, dass er gerne den Titel hätte. Als Antwort kam:
Sehr geehrter Herr L.
Der Gl. hatte nur hinsichtlich einer Teilforderung nbst Kosten
vollstreckt.. Der Titel wurde darauf an den Gl. zurückgesandt.
Mfg.
B. Metzler
Nun haben wir eine Forderungsaufstellung vom Inkasso erhalten, indem die bezahlte Summe, auf Kosten, Zinsen ect verrechnet wurde und die komplette Hauptforderung noch ist.
Gerne kann ich die Aufstellung auch hier rein setzen.
Aber es kann doch nicht sein, dass man die angegebene Summe an den GV zahlt und die HF noch völlig offen ist, oder?
Danke für jede Hilfe
Titel bei GV bezahlt, kein Titel erhalten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Aber es kann doch nicht sein, dass man die angegebene Summe an den GV zahlt und die HF noch völlig offen ist, oder?
Der Schuldner sollte schon wissen wie hoch die vollständige Schuld ist und somit bemerken, dass der GV nur einen Teil davon vollstreckt.
§ 367 BGB bestimmt, dass eine Teilzahlung nächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet wird.
Genau eben nicht, die HF betrug 260 EUR und an den GV wurden 461 EUR bezahlt. Somit passte die Summe augenscheinlich und nun möchte das Inkasso nochmal 281 EUR haben.
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Und aus dem Schreiben, geht keine Teilforderung hervor.
http://https://free-picload.com/image/q1iT3P
https://free-picload.com/images/2021/03/23/BE58085B-CDE8-471D-966D-03EB922775F6.jpg
-- Editiert von Jeany_Lotte am 23.03.2021 17:20
ZitatGerne kann ich die Aufstellung auch hier rein setzen. :
Ja, das wäre durchaus nützlich.
ZitatGerne kann ich die Aufstellung auch hier rein setzen. :
Dann mach das doch bitte.
gruß charly
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-- Editiert von Jeany_Lotte am 23.03.2021 17:59
Deswegen verstehe ich das alles nicht, die GV bezieht sich auf das Aktenzeichen des VB, des AG Hamburg und dann wird da nicht 1 Cent auf die HF abgerechnet und wo geht es aus den Schreiben hervor, dass es sich um eine Teilforderung handelt?
Ich danke Euch vom Herzen
1.) die Links sind nicht zu lesen !
2.) wie alt ist denn die Forderung ?
a.) über 260 € Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid oder Urteil ergangen am ...?
b.) Gläubiger hat Rechtsanwalt eingeschaltet und gewonnen, also sind Anwaltgs- und Gerichtskosten
angefallen.
c.) erste Vollstreckungsversuche wegen Umzug gescheitert ? Gab es mehrere Umzüge mit Kosten für Adressenermittlung ?
d.) erster Vollstreckungsversuch durch den GV am ....? Pfändungsversuch am .......?
e.) weitere Vollstreckungsversuche am ....?
Es erging ein VB, keine Gerichtsverhandlung. Versuche den Link noch einmal zu senden und hoffe es klappt. Die HF betrug genau 236, 60 EUR
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-- Editiert von Jeany_Lotte am 23.03.2021 20:53
Die Links kann man auch wieder vergessen. Was soll das überhaupt für eine Liste sein ?
Die Fragen aus Beitrag 8 sind weiter offen.
Wie hoch waren die Gerichtskosten welche der Kläger ja erst zahlen mußte
Wie hoch waren die Anwaltskosten
Wie hoch waren vorhergegangen Zwangsvollstreckungskosten
Wie oft wurde die Wohnung seit Erlass des Vollstreckungsbescheides gewechselt
Eigentlich müsste dein Freund mit der Aufforderung des Gerichtsvollziehers auch eine Kopie des Auftrags des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher erhalten haben. Daraus (und nicht aus der Forderungsaufstellung) ergibt sich dann, ob der Gläubiger nur wegen einer Teilforderung oder wegen der gesamten Forderung einen Gerichtsvollzieherauftrag erteilt hat.
Soll nur wegen eines Teilbetrages vollstreckt werden, wird die Zahlung auf dem Titel vermerkt und der Titel geht an den Gläubiger zurück.
Was die Forderungsaufstellung selber angeht, bin ich kein Fachmensch.
Und jetzt?
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