Titel bei Zwangsvollstreckung wie lange gültig, und in welchen Abständen muss vollstreckt werden?

21. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Snow3456
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel bei Zwangsvollstreckung wie lange gültig, und in welchen Abständen muss vollstreckt werden?

Hallo, wenn man einen Zwangsvollstreckungstitel hat, wie läuft das Verfahren ab, wenn man sein Geld vom Schuldner holen möchte? Man muss den Gerichtsvollzieher selbst bezahlen, wenn der Schuldner sich zahlungsunfähig ausgibt, und bleibt auf diesen Kosten zu dem Verlust, den man eh schon erlitten hat, sitzen - ist das richtig?
In welchen zeitlichen Abständen soll man den Gerichtsvollzieher beauftragen?
Wie lange gilt so ein Titel?

danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Kosten des Gerichtsvollziehers werden der Forderung zugeschlagen, also letzten Endes muss die der Schuldner zahlen. Wenn es sich um einen sehr hohen Betrag handelt, kann man ja testweise erst einmal einen Teilbetrag geltend machen, dann ist das aktuelle Kostenrisiko überschaubar. Der Titel "hält" 30 Jahre. Die Verzugszinsen unterliegen allerdings den allgemeinen Verjährungsregelungen. Deshalb wird bei Teilerfolgen auch zunächst auf die Zinsen und Kosten verrechnet, dann auf die Hauptforderung.

Wie oft man Vollstreckungsversuche unternimmt, das kommt auf den Einzelfall an. Manchmal ist es durchaus sinnvoll, einige Jahre vergehen zu lassen, den Schuldner vielleicht nicht ganz aus den Augen verlieren, und dann einen erneuten Vollstreckungsversuch zu unternehmen. Vielleicht auch mal persönlich zum Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen (die haben Sprechstunden), Infos rüberbringen, wo eventuell was zu holen ist, ausdrücklich auch eine Ratenzahlungsvereinbarung befürworten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Snow3456):
an muss den Gerichtsvollzieher selbst bezahlen, wenn der Schuldner sich zahlungsunfähig ausgibt, und bleibt auf diesen Kosten zu dem Verlust, den man eh schon erlitten hat, sitzen - ist das richtig?

JA.



Zitat (von Snow3456):
In welchen zeitlichen Abständen soll man den Gerichtsvollzieher beauftragen?

Das hängt davon ab, wie viel Geld man investieren will und von der konkreten Situation des Schuldners.

Ich mache das gerne so, das ich erst mal ein paar Jahre in Deckung gehe (6-10 Jahre) und dann wieder zuschlage.



Zitat (von Snow3456):
Wie lange gilt so ein Titel?

Mindestens 30 Jahre - wenn Verwirkung eintritt oder RSB erteilt wird auch weniger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich mache das gerne so, das ich erst mal ein paar Jahre in Deckung gehe (6-10 Jahre) und dann wieder zuschlage.


Es hat einen charmanten Vorteil, wenn man nicht ganz so lange wartet (alle 2,5 - knapp 3 Jahre).

Zitat (von wirdwerden):
Die Verzugszinsen unterliegen allerdings den allgemeinen Verjährungsregelungen.


Dem kann man durch "regelmäßige" Vollstreckungsversuche entgegenwirken. ;)
§212 1(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snow3456
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Snow3456):
an muss den Gerichtsvollzieher selbst bezahlen, wenn der Schuldner sich zahlungsunfähig ausgibt, und bleibt auf diesen Kosten zu dem Verlust, den man eh schon erlitten hat, sitzen - ist das richtig?

JA.



Zitat (von Snow3456):
In welchen zeitlichen Abständen soll man den Gerichtsvollzieher beauftragen?

Das hängt davon ab, wie viel Geld man investieren will und von der konkreten Situation des Schuldners.

Ich mache das gerne so, das ich erst mal ein paar Jahre in Deckung gehe (6-10 Jahre) und dann wieder zuschlage.



Zitat (von Snow3456):
Wie lange gilt so ein Titel?

Mindestens 30 Jahre - wenn Verwirkung eintritt oder RSB erteilt wird auch weniger.


Vielen Dank! Das letzte Mal, als wir den Gerichtsvollzieher beauftragt haben, mussten wir knapp 100 Euro an den Gerichtsvollzieher zahlen ,weil beim Schuldner nichts zu holen war. Das sind nun 5 Jahre her.
Seihter sind wir davon abgeschreckt, und es liegt in der Schublade. Genauso dasselbe bei zwei weiteren Zwangsvollstreckungstiteln.
Schuldner 1 hat sich mehr oder weniger ins Ausland verdrückt, und dort sind ihm seine Einnahmen nicht nachweisbar

-- Editiert von Snow3456 am 23.06.2020 23:27

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snow3456
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Harry van Sell):
Ich mache das gerne so, das ich erst mal ein paar Jahre in Deckung gehe (6-10 Jahre) und dann wieder zuschlage.


Es hat einen charmanten Vorteil, wenn man nicht ganz so lange wartet (alle 2,5 - knapp 3 Jahre).

Zitat (von wirdwerden):
Die Verzugszinsen unterliegen allerdings den allgemeinen Verjährungsregelungen.


Dem kann man durch "regelmäßige" Vollstreckungsversuche entgegenwirken. ;)
§212 1(2) BGB.


Wann verjähren denn Verzugszinsen? In 2-3 Jahren schon?
Da wird man aber arm, wenn man alle 2-3 Jahre erneut Vollstreckungsversuche machen soll, und es bringt eh nichts. Man legt nur weiter drauf.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Snow3456):
und es liegt in der Schublade. Genauso dasselbe bei zwei weiteren Zwangsvollstreckungstiteln.

Da würde ich dann mal anfangen langsam und unauffällig Erkundigungen einzuholen (FB etc.) ob was verwertbares da zu holen ist.



Zitat (von Snow3456):
Wann verjähren denn Verzugszinsen? In 2-3 Jahren schon?

Ja, es sei denn sie wären ebenfalls tituliert.




-- Editiert von Harry van Sell am 23.06.2020 23:38

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snow3456
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Snow3456):





Zitat (von Snow3456):
Wann verjähren denn Verzugszinsen? In 2-3 Jahren schon?

Ja, es sei denn sie wären ebenfalls tituliert.




-- Editiert von Harry van Sell am 23.06.2020 23:38


Danke. Heißt das , dass die Verzugszinsen im Text des Gerichtsurteils stehen müssen?

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