Hallo, wenn man einen Zwangsvollstreckungstitel hat, wie läuft das Verfahren ab, wenn man sein Geld vom Schuldner holen möchte? Man muss den Gerichtsvollzieher selbst bezahlen, wenn der Schuldner sich zahlungsunfähig ausgibt, und bleibt auf diesen Kosten zu dem Verlust, den man eh schon erlitten hat, sitzen - ist das richtig?
In welchen zeitlichen Abständen soll man den Gerichtsvollzieher beauftragen?
Wie lange gilt so ein Titel?
danke
Titel bei Zwangsvollstreckung wie lange gültig, und in welchen Abständen muss vollstreckt werden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Kosten des Gerichtsvollziehers werden der Forderung zugeschlagen, also letzten Endes muss die der Schuldner zahlen. Wenn es sich um einen sehr hohen Betrag handelt, kann man ja testweise erst einmal einen Teilbetrag geltend machen, dann ist das aktuelle Kostenrisiko überschaubar. Der Titel "hält" 30 Jahre. Die Verzugszinsen unterliegen allerdings den allgemeinen Verjährungsregelungen. Deshalb wird bei Teilerfolgen auch zunächst auf die Zinsen und Kosten verrechnet, dann auf die Hauptforderung.
Wie oft man Vollstreckungsversuche unternimmt, das kommt auf den Einzelfall an. Manchmal ist es durchaus sinnvoll, einige Jahre vergehen zu lassen, den Schuldner vielleicht nicht ganz aus den Augen verlieren, und dann einen erneuten Vollstreckungsversuch zu unternehmen. Vielleicht auch mal persönlich zum Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen (die haben Sprechstunden), Infos rüberbringen, wo eventuell was zu holen ist, ausdrücklich auch eine Ratenzahlungsvereinbarung befürworten.
wirdwerden
Zitatan muss den Gerichtsvollzieher selbst bezahlen, wenn der Schuldner sich zahlungsunfähig ausgibt, und bleibt auf diesen Kosten zu dem Verlust, den man eh schon erlitten hat, sitzen - ist das richtig? :
JA.
ZitatIn welchen zeitlichen Abständen soll man den Gerichtsvollzieher beauftragen? :
Das hängt davon ab, wie viel Geld man investieren will und von der konkreten Situation des Schuldners.
Ich mache das gerne so, das ich erst mal ein paar Jahre in Deckung gehe (6-10 Jahre) und dann wieder zuschlage.
ZitatWie lange gilt so ein Titel? :
Mindestens 30 Jahre - wenn Verwirkung eintritt oder RSB erteilt wird auch weniger.
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ZitatIch mache das gerne so, das ich erst mal ein paar Jahre in Deckung gehe (6-10 Jahre) und dann wieder zuschlage. :
Es hat einen charmanten Vorteil, wenn man nicht ganz so lange wartet (alle 2,5 - knapp 3 Jahre).
ZitatDie Verzugszinsen unterliegen allerdings den allgemeinen Verjährungsregelungen. :
Dem kann man durch "regelmäßige" Vollstreckungsversuche entgegenwirken.
§212 1(2) BGB.
Zitat:Zitatan muss den Gerichtsvollzieher selbst bezahlen, wenn der Schuldner sich zahlungsunfähig ausgibt, und bleibt auf diesen Kosten zu dem Verlust, den man eh schon erlitten hat, sitzen - ist das richtig? :
JA.
ZitatIn welchen zeitlichen Abständen soll man den Gerichtsvollzieher beauftragen? :
Das hängt davon ab, wie viel Geld man investieren will und von der konkreten Situation des Schuldners.
Ich mache das gerne so, das ich erst mal ein paar Jahre in Deckung gehe (6-10 Jahre) und dann wieder zuschlage.
ZitatWie lange gilt so ein Titel? :
Mindestens 30 Jahre - wenn Verwirkung eintritt oder RSB erteilt wird auch weniger.
Vielen Dank! Das letzte Mal, als wir den Gerichtsvollzieher beauftragt haben, mussten wir knapp 100 Euro an den Gerichtsvollzieher zahlen ,weil beim Schuldner nichts zu holen war. Das sind nun 5 Jahre her.
Seihter sind wir davon abgeschreckt, und es liegt in der Schublade. Genauso dasselbe bei zwei weiteren Zwangsvollstreckungstiteln.
Schuldner 1 hat sich mehr oder weniger ins Ausland verdrückt, und dort sind ihm seine Einnahmen nicht nachweisbar
-- Editiert von Snow3456 am 23.06.2020 23:27
Zitat:ZitatIch mache das gerne so, das ich erst mal ein paar Jahre in Deckung gehe (6-10 Jahre) und dann wieder zuschlage. :
Es hat einen charmanten Vorteil, wenn man nicht ganz so lange wartet (alle 2,5 - knapp 3 Jahre).
ZitatDie Verzugszinsen unterliegen allerdings den allgemeinen Verjährungsregelungen. :
Dem kann man durch "regelmäßige" Vollstreckungsversuche entgegenwirken.
§212 1(2) BGB.
Wann verjähren denn Verzugszinsen? In 2-3 Jahren schon?
Da wird man aber arm, wenn man alle 2-3 Jahre erneut Vollstreckungsversuche machen soll, und es bringt eh nichts. Man legt nur weiter drauf.
Zitatund es liegt in der Schublade. Genauso dasselbe bei zwei weiteren Zwangsvollstreckungstiteln. :
Da würde ich dann mal anfangen langsam und unauffällig Erkundigungen einzuholen (FB etc.) ob was verwertbares da zu holen ist.
ZitatWann verjähren denn Verzugszinsen? In 2-3 Jahren schon? :
Ja, es sei denn sie wären ebenfalls tituliert.
-- Editiert von Harry van Sell am 23.06.2020 23:38
Zitat:Zitat:
ZitatWann verjähren denn Verzugszinsen? In 2-3 Jahren schon? :
Ja, es sei denn sie wären ebenfalls tituliert.
-- Editiert von Harry van Sell am 23.06.2020 23:38
Danke. Heißt das , dass die Verzugszinsen im Text des Gerichtsurteils stehen müssen?
Und jetzt?
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