Titel einbehalten

5. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Titel einbehalten

Ist es üblich dass der Gerichtvollzieher den Vollstreckungstitel dem Gläubiger nicht zurückgibt ?

Woher soll der GV wissen, ob der Vollstreckung gefruchtet,
die Schulden 100% beglichen worden ist ?

Ohne Titel, wie kann der Gläubiger weitere vollstreckung beauftragen ?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nun, wenn eine Teilvollstreckung beauftragt wird, weiß der GV ja, dass nicht alles beglichen ist. Wenn sich aus der Forderungsaufstellung ergibt, dass alles beglichen ist, weiß der GV das auch. Ich verstehe daher die Frage nicht so ganz.

quote:
Ohne Titel, wie kann der Gläubiger weitere vollstreckung beauftragen ?

Gar nicht?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wie soll der GV wissen, wie der Drittschuldner zahlt, ob alles auf einmal oder ratenweise, er zahlt ja direkt auf Konto des Gläubigers, und nicht durch GV (keine Taschenpfändung) ?

Wenn der Titel nicht zurückgegeben wird, kann der Gläubiger nicht erneut (oder auch auf andere Pfändungsart) beauftragen, selbst wenn der Titel noch nicht vollständig beglichen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn der Schuldner nicht an den GV zahlt, müsste der GV natürlich zunächst den Titel zurückgeben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sabinchen132
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 83x hilfreich)

Es kommt auch drauf an, womit der GV konkret beauftragt wurde.

Soll er nur eine Sach- oder Geldpfändung machen und verbleibt diese fruchtlos, so schickt er Titel und Protokoll zurück.

Wurde aber Haftbefehl zur Abgabe der EV mit beantragt, so sendet er diesen, nach fruchtloser Abgabe der EV, weiter ans zuständige Gericht usw. Das kann alles schon dauern.

Bei solchen Fällen schicke ich immer dem Gerichtsvollzieher eine Erinnerung und bitte um Status.

Meistens kommt er dann mit einem Protokoll zurück, dass er nach "diversen versuchen" nicht weiter kam. Aber der Titel ist wieder bei dir :-)

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"Meine Beiträge sind ausschließlich eigene Meinungen."

-- Editiert altaso am 10.03.2014 11:30

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