Titel gegen Minderjährigen

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)
Titel gegen Minderjährigen

Hallo Ihr,
heute habe ich mal eine Frage an Euch da ich der Sache etwas ratlos gegenüber stehe.

Ich habe vor einiger Zeit etwas via Ebay verkauftund diese blauäugigerweise vor Eingang der Zahlung versendet.

Diese kam nicht und ich habe das übliche Prozedere gestartet.
MB dann VB und dann Vollstreckung.

Diese wurde vom GV eingestellt mit dem Vermerk, dass der Schulder zum Zeitpunkt des Kaufes minderjährig war.

Nun frage ich mich, was ich jetzt noch weiter unternehmen kann in der Sache.
Habt Ihr eine Idee

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Nun frage ich mich, was ich jetzt noch weiter unternehmen kann in der Sache.
Habt Ihr eine Idee


Neues Mahnverfahren mit korrekter Benennung der gesetzlichen Vertreter. Ausgang ungewiss.

Im Grunde besteht ein Rückabwicklungsanspruch - der Minderjährige muss die Sache herausgeben. Das ist allerdings über das Mhanverfahren nicht durchsetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

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