Kurz:
Ein Titel (Forderung aus 2006/07, Einwurf angenommen 2007) wurde an eine Weimarer Adresse gesandt, obwohl ich 2003 bereits aus Weimar abgemeldet war (behördl. Abmeldung vorhanden).
Ausführlicher:
Kann zivilrechtlich gegen folgendes Ereignis vorgegangen werden:
Seit 1992 besteht mein Berliner HWS als Erstwohnsitz, dies bis heute und aktuell.
1995-2002 habe ich in Weimar studiert, mich 2003 dort amtlich wieder abgemeldet.
2006/2007 wurde ein Mahnverfahren bis zum Schuld-Titel vom Gläubiger unter meiner Weimarer Adresse gegen mich betrieben.
Selbstredend habe ich weder eine Rechnung, Mahnung usw. erhalten. Es war auch kein Nachsendeantrag für meine Weimarer Adresse beauftragt. Auf Anfrage möchte er keine Grundlage (Vertrag o.ä.) senden.
Seit 2011 wieder in Berlin lebend, wurde ich im September 2025 (nach nunmehr 18 Jahren) von einem GV (AG Pankow / Mitte) kontaktiert und hörte somit erstmalig von dieser Forderung.
Mir wurde klargemacht, dass ich gegen den Titel keine rechtlichen Mittel einlegen kann?!
Danke im Voraus für Ihr / dein Feedback.
Titel gültig trotz Einwurf an abgemeldeter Adresse?
Zitat :Mir wurde klargemacht, dass ich gegen den Titel keine rechtlichen Mittel einlegen kann?!
Korrekt. Jetzt nicht mehr. Das wäre innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis nötig gewesen und hätte auch funktioniert.
Für weitere Gegenmaßnahmen, die noch möglich sind, wäre ein Anwalt DRINGEND und UMGEHEND anzuraten.
-- Editiert von User am 22. Oktober 2025 00:32
Zitat :Mir wurde klargemacht, dass ich gegen den Titel keine rechtlichen Mittel einlegen kann?!
Das stimmt nicht.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob Sie nicht schon vielleicht zu viel Zeit haben verstreichen lassen.
Wenn Sie seit September vom Titel wissen, aber bis Mitte Oktober nicht gehandelt haben, könnte der Zug abgefahren sein.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn bisher noch nicht entsprechend reagiert wurde, dann ist der Zug bereits abgefahren.
Zitat :Wenn bisher noch nicht entsprechend reagiert wurde, dann ist der Zug bereits abgefahren.
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Die Schilderung war ...
Zitat :Seit 2011 wieder in Berlin lebend, wurde ich im September 2025 (nach nunmehr 18 Jahren) von einem GV (AG Pankow / Mitte) kontaktiert und hörte somit erstmalig von dieser Forderung.
Wenn der Fragesteller nur von der Förderung nur "gehört" hat, dann steht der Zug noch (und ist nicht abgefahren).
Es hängt daran, ob der Titel jetzt nachträglich zugestellt wurde (wofür "habe davon gehört" nicht reicht).
Sobald man eine Kopie des Titels hat, hat man 14 Tage Zeit, nachträglich Einspruch einzulegen.
Wichtig: Durch die damals fehlerhafte Zustellung verschwindet die Forderung nicht automatisch.
Man bekommt lediglich nochmal die Möglichkeit Einspruch einzulegen, was man damals nicht konnte, da ja an der falschen Adresse zugestellt wurde. Ob der Einspruch auch erfolgreich ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Sollte die Forderung also berechtigt sein, muss man sich selbstkritisch fragen, ob sich das ganz lohnt. Denn wenn man zwar nachträglich Einspruch einlegen kann, der Einspruch aber aussichtslos ist, hat man außer Zeit nichts gewonnen aber unnötige Kosten produziert.
Naja, wenn man vom GV kontaktiert wird, dann gehe ich davon aus, dass dieser den Titel dann auch zustellt.
Vielen Dank für Ihre / eure Antworten.
Nochmals kurz skizziert:
Ein Titel wurde angeblich 2006/07 an eine Weimarer Adresse zugestellt.
Seit 2003 war ich dort aber bereits abgemeldet (HWS in Berlin gemeldet).
Mahnschreiben o.ä. habe ich also alle nicht bekommen, hätte also auch nicht reagieren können.
2025 - nach nunmehr 18 Jahren ! - wurde mir eine Zwangsvollstreckungsandrohnung in Berlin zugestellt.
Ich hatte umgehend den GV und Gläubiger angerufen, um den Hintergund zu verstehen.
Dann Rechtsanwälte gesucht. Erstberatung ab 190€ war mir erstmal zu viel, zudem die Aussage: "Wir würden lediglich die Richtigkeit der Titel prüfen, beantragen keine Akteneinsicht (ich hätte gern den ggf. existierenden Vertrag eingesehen!).
Ob ein Titel korrekt ist, ist mir als Laie erstmal mehr oder weniger egal.
Ich möchte verstehen, worauf sich der fordernde Gäubiger bezieht (habe nie sein Studion genutzt, daher gehe ich von Betrug aus.)
1.)
Von den ersten Mahnungen vor 18 Jahren hatte ich also keine Kentnis, war auch nicht mehr vor Ort, abgemeldet. Aber das scheint keine Rolle zu spielen - und das klingt doch aber seltsam!
2.)
Nach 18 Jahren haben es die Gerichte nun geschafft meinen HWS in Berlin herauszufinden.
In diesen 18 Jahren sind 1.200€ Zinsen, Mahn-, Gerichts-Kosten entstanden - und das klingt doch auch sehr seltsam! Vor 18 Jahren, bei der Anmeldung in Weimar, war doch klar, von wo ich komme, und durch die Abmeldung wird klar, wohin ich ziehe, zurück an meinen HWS. Das muss doch ein Einfaches für ein Gericht sein, sowas durch eine einfache Anfrage herauszufinden, und darf doch nicht 18 Jahre dauern? Naja..
Du kennst den Gläubiger und bist dir sicher, dass du sein StudioZitat :Ich möchte verstehen, worauf sich der fordernde Gäubiger bezieht (habe nie sein Studion genutzt, daher gehe ich von Betrug aus.)
zu 1: Die rein behördliche Wohnsitzummeldung von Weimar nach Berlin (von ZWS zu HWS) muss der Gläubiger doch gar nicht wissen.
zu2: Nicht die Gerichte haben 18 Jahre lang nach dir gesucht...
Wenn das deine Verteidigunsstrategie ist, dann gute Nacht.
Zinsen sind, wenn sie nicht tituliert wurden, größtenteils verjährt. Darauf kann man den Gerichtsvollzieher hinweisen. Wenn du den Gläubiger nicht kennst, dann spricht einiges für betrug, was man ggf. noch klären kann.
Aber das Problem ist doch, dass du (in diesem Jahr!) wahrscheinlich nicht fristgemäß reagiert hast. Hättest du reagiert, hätte man die Sache aus der Welt schaffen können. Die ganze Werkzeugkiste mit Treu- oder gar Rechtswidrigkeit (und ggf. anschließender Klage auf Rückzahlung), Vollstreckungsabwehrklage, Erinnerung, etc. ist an viele Voraussetzungen gebunden (und wahrscheinlich nicht mehr möglich) und sinnvoll nur über einen Anwalt zu machen. Sich gegen den Vollstreckungsbescheid zu wehren wäre weitaus leichter und vor allem erfolgversprechend gewesen.
Wann hast du den Titel das erste Mal tatsächlich gesehen? Warum machst du erst jetzt was? Wie viel wird eigentlich überhaupt gefordert?
Aber du hast einen (notfalls einklagbaren) Anspruch auf Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.
-- Editiert von User am 22. Oktober 2025 18:08
Zitat :Nach 18 Jahren haben es die Gerichte nun geschafft meinen HWS in Berlin herauszufinden.
Gerichte finden überhaupt nichts heraus. Es ist Aufgabe des Gläubigers, die aktuelle Adresse herauszufinden und dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen.
Wenn der Gläubiger sich 18 Jahre Zeit gelassen hat, ist das seine Sache.
Zitat :In diesen 18 Jahren sind 1.200€ Zinsen, Mahn-, Gerichts-Kosten entstanden
Die dürften größtenteils verjährt sein.
Zitat :Von den ersten Mahnungen vor 18 Jahren hatte ich also keine Kentnis, war auch nicht mehr vor Ort, abgemeldet. Aber das scheint keine Rolle zu spielen - und das klingt doch aber seltsam!
Jetzt haben Sie Kenntnis und könnten Einspruch einlegen. Im Einspruch können Sie vorbringen, dass Sie damals keine Mahnungen erhalten haben.
Die erste Frage ist, ob der Einspruch nun möglicherweise schon zu spät ist, weil der Gerichtsvollzieher ja schon im September aktiv war. Die zweite Frage ist, ob die nicht erhaltene Mahnung eine Rolle spielt, oder nicht. Es gibt Konstellationen, wo eine Mahnung erforderlich ist. Es gibt Konstellationen, wo keine Mahnung erforderlich ist (z.B. geplatzte Lastschriften, Mietzahlungen). Dafür müsste man mehr Details kennen
Danke für Ihre / eure Antworten.
Unmittelbar nach dem Schreiben des GV vom AG Pankow (Einwurf 12.09.) habe ich telefonisch mit ihm Kontakt aufgenommen.
Ich als Laie weiß man natürlich nicht, wie man am besten im Fall X reagiert.
Für mich ist klar: erstmal kontakten / telefonieren, ins Gespräch kommen, die Hintergründe verstehen, ggf. schriftlich.
Ich habe über diesen Weg bis heute keine Grundlagen, zB. einen Vertrag, o.ä. bekommen.
Daraufhin habe ich Rechtsberatung gesucht, frag-einen-Anwalt.
Die ANtwort war: Zinsen verjährt, Aufstellung GV nicht detailliert genug.
Auf meine Vermutung nach Missbrauch meiner Daten / Betrug ging er nicht ein.
(Auf frag-einen-Anwalt hatte ich einen RA gefunden, dem ich's - sollten alle ersten Schritte nicht funktionieren - ggf. übergebe. Die Fristen laufen nicht jetzt, sondern sind lt. GV schon vor 18 Jahren abgelaufen)
In der Zwischenzeit erarbeitet, wie man sich richtig verhält, welche Wortwahl bei einem Widerspruch wichtig wären, Adresse und Ansprechpartner herausgefunden, formuliert Briefe. Und Widerspruch an die AG Weimar, Aschersleben (warum auch immer dort), an den GV, und an das AG Pankow gesandt.
Das alles kosten Zeit, Energie, Nerven. Untätig war ich jedenfalls nicht.
In Berlin angefragte RA's wollten 190-260 / Erstberatung - ohne Grundlagen zu meinem Verständnis zu beschaffen bzw. Akteneinsicht vorzunehmen.
Mittlerweile habe ich eine Schlichtungsstelle beauftragt und gehe a.G. vergangener Erfolge mit diesem Weg davon aus, dass das was bringt.
Sollte dies wiedererwartend nichts bringen, kontaktiere ich den o.a. RA.
Vielen Dank bis dahin für Ihre / eure Antworten.
Zitat :Für mich ist klar: erstmal kontakten / telefonieren, ins Gespräch kommen, die Hintergründe verstehen, ggf. schriftlich.
Und deswegen braucht man einen Anwalt. Hier braucht man weder Gespräch noch Hintergründe. Hier laufen fristen und man muss frist und formgerecht reagieren.
Zitat :Die Fristen laufen nicht jetzt, sondern sind lt. GV schon vor 18 Jahren abgelaufen)
Das Entscheidet nicht der GV sondern das zuständige Gericht.
Zitat :Das alles kosten Zeit, Energie, Nerven. Untätig war ich jedenfalls nicht.
Für das Gericht war man Untätig. Ab dem Zeitpunkt an dem man den Titel kennt laufen 14 Tage frist. Keinen Tag mehr. Verpasst man diese Frist, wars das. Dann hat der Vollstreckungsbescheid entgültig Rechtskraft.
Zitat :Mittlerweile habe ich eine Schlichtungsstelle beauftragt und gehe a.G. vergangener Erfolge mit diesem Weg davon aus, dass das was bringt.
Es gibt keine Schlichtungsstelle für Vollstreckungstitel mit Rechtskraft. Der Gläubiger kann den GV einfach losschicken zum vollstrecken. Oder er pfändet das Konto.
Erfahrungsgemäß sind GV nur beim ersten Besuch so kulant die Pfändung bis zu einer eventuellen Klärung zurückzustellen.
Es ist im Übrigen völlig egal, ob es Rechnungen oder irgendwelche anderen Belege gibt, wenn man einem Mahn/Vollstreckungsbescheid nicht wiederspricht => Kein Wiederspruch = Anerkenntnis = Rechtskraft.
Danke Tehlak,
das war mir in dieser Deutlichkeit nicht klar.
Wahrscheinlich, weil ich dem GV geglaubt habe, der eben meinte "alle Fristen sind längst abgelaufen".
Leider wäre so jetzt auch die aktuelle "Frist" abgelaufen. Wieder was gelernt.
Du kannst jetzt höchstens noch darauf hoffen, dass das damals Betrug war... Und zwar NUR mit einem Anwalt.
Der kostet aber auch Geld, kommt also auf die Forderungshöhe an, ob sich das lohnt.
Was mir noch so eingefallen ist, bist du wirklich der, der auf dem entsprechenden Titel steht / gegen den das Verfahren lief? Manchmal suchen die sich einfach irgendjemanden mit dem gleichen Namen...
Akteneinsicht (bei Gläubiger, Gericht, Gerichtsvollzieher) wäre aber auf jeden Fall sinnvoll. Notfalls kann man auch Zwang anwenden lassen.
Ach ja, bitte weiter berichten. Es interessiert alle, wie das ausgeht!
-- Editiert von User am 25. Oktober 2025 00:33
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