Titel in der Schweiz vollstrecken. Braucht man einen Zustellungsbevollmächtigten?

23. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
Titel in der Schweiz vollstrecken. Braucht man einen Zustellungsbevollmächtigten?

Ich habe einen deutschen Titel gegen eine Person, die in die Schweiz umgezogen ist.
Wenn ein Schuldner in die Schweiz umgezogen ist und man muss dort das Geld eintreiben, braucht man dann zwingend einen Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz?
Oder kann ich das Geld von Deutschland aus ohne Anwalt selbst eintreiben? Also ohne Zustellungsbevollmächtigten?

-- Editiert von happy2 am 23.07.2022 16:03

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DE_CH
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, braucht du.

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