Auf dem Titel stehen die Namen beider Leute (ein Ehepaar).
Die Zwangsvollstreckung erfolgte nur gegen den Ehemann.
Wirksame Zwangsvollstreckung?
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Titel und Zwangsvollstreckung Widerspruch oder nicht ?
18. Januar 2018
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Frage vom 18. Januar 2018 | 15:42
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Titel und Zwangsvollstreckung Widerspruch oder nicht ?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2018 | 17:08
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Ja.
#2
Antwort vom 18. Januar 2018 | 17:23
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Begründung?
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#3
Antwort vom 18. Januar 2018 | 18:17
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Bei einer Gesamtschuldnerschaft darf sich der Gläubiger aussuchen, gegen wen er vorgeht und von wem er das Geld verlangt.
Ob und wie die Schuldner untereinander einig werden, ist deren Sache und interessiert weder einen Gerichtsvollzieher noch einen Gläubiger.
#4
Antwort vom 18. Januar 2018 | 22:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatBegründung? :
Name steht im Titel
Und jetzt?
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