Titel und Zwangsvollstreckung Widerspruch oder nicht ?

18. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Titel und Zwangsvollstreckung Widerspruch oder nicht ?

Auf dem Titel stehen die Namen beider Leute (ein Ehepaar).

Die Zwangsvollstreckung erfolgte nur gegen den Ehemann.

Wirksame Zwangsvollstreckung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)

Begründung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei einer Gesamtschuldnerschaft darf sich der Gläubiger aussuchen, gegen wen er vorgeht und von wem er das Geld verlangt.

Ob und wie die Schuldner untereinander einig werden, ist deren Sache und interessiert weder einen Gerichtsvollzieher noch einen Gläubiger.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cass):
Begründung?

Name steht im Titel



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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