Hallo,
ich habe einen titulierte Forderung gegen meinen Bruder. Damalige Familienstreitigkeit... - alte Geschichte.
Kurzum: Wir haben uns versöhnt. Obwohl das Geld, was er mir schuldet (deshalb der Titel) noch nicht an mich bezahlt ist, möchte ich den vorhandenen Titel gegen ihn löschen lassen.
Frage: Ist sowas überhaupt von mir als Gläubiger aus möglich? Wenn ja, wo muss ich das machen lassen?
Danke für eine Info.
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Titel zurücknehmbar?
9. Juni 2010
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Frage vom 9. Juni 2010 | 16:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Titel zurücknehmbar?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2010 | 20:17
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
einen Bescheid oder Beschluß löschen lassen kann man nicht! Ist in diesem Fall auch nicht nötig. Für Vollstreckungsmaßnahmen benötigt man die vollstreckbare Ausfertigung im Original! Du kannst auf dem Titel erklären, das du auf die Vollstreckung der titulierten Forderung verzichtest (Datum, Name, Unterschrift). So ist auch sichergestellt, das du mit einer Abschift des Titels nicht mehr vollstrecken kannst, da dein Bruder nachweisen kann, das du auf deine Forderung verzichtet hast.
#2
Antwort vom 10. Juni 2010 | 10:30
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 24x hilfreich)
Gab es denn schon Vollstreckungsversuche gegen den Bruder? Falls ein Eintrag in der Schuldnerkartei vorhanden ist, sollte man diesen noch löschen lassen.
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